Innsbruck - In Tirol haben am Donnerstag Sachverständige die Arbeit zur Aufnahme und Schätzung der Gebäudeschäden aufgenommen. Vom Land wurde außerdem ein eigener Beirat eingesetzt, der über die Verwendung der Spendengelder entscheidet.

Die Wirtschaftskammer wandte sich mit einer Soforthilfeaktion an die Unternehmer und will außerdem bei der Schadensaufnahme in den Bezirken mitwirken. Um eine rasche Abwicklung der Katastrophenschäden zu ermöglichen, ersuchte Landeshauptmann Herwig van Staa alle Geschädigten bzw. Gemeinden, möglichst schnell erste Grobschätzungen zu übermitteln. Eine kolportierte Drei-Tage-Frist für die Einreichung der Schadensmeldungen sei dabei aber nicht zutreffend.

Für die Arbeit der Kommissionen sei aber dennoch ein rascher Überblick über die Situation in den einzelnen Gemeinden und das Gesamtausmaß der Schäden wichtig. Ziel sei, entstandene Privatschäden mit den Mitteln aus dem Katastrophenfonds zumindest zu 50 Prozent abzudecken. Bei besonders schwerwiegenden bis hin zu Total-Schäden bei Wohngebäuden werde unter massivem Einsatz von Wohnbauförderungsmitteln und unter Verwendung jener Mittel aus der Spendenaktion ein wesentlich höherer und sozialverträglicher Ersatz geleistet werden können, kündigte der Landeshauptmann an.

Bischof appelliert an Spendenbereitschaft

Auch die Innsbrucker Caritas und Diözesanbischof Manfred Scheuer ersuchten um Spenden für die Hochwasseropfer. Bei den Gottesdiensten am kommenden Sonntag soll es Kirchensammlung für die Betroffenen geben, kündigte Scheuer am Donnerstag an.

Die Caritas werde ihre bestehenden Pfarrcaritasstrukturen nützen, um die Caritas-Hilfe jenen Menschen zukommen zu lassen, die sie am dringendsten brauchen. Dabei werde eng mit den Pfarren, den Bürgermeistern und den Gemeinden zusammengearbeitet.

Soforthilfe der Caritas begonnen

Die Soforthilfe habe bereits begonnen und laufe bis 31. August. In dieser ersten Phase werden 150 Euro für jeden Erwachsenen und 50 Euro für jedes Kind für den täglichen Bedarf zur Verfügung gestellt. Anspruch auf Soforthilfe haben alle Betroffenen des Hochwassers. Die Auszahlung erfolgt direkt über die Pfarre.

In der zweiten Phase der Caritashilfe erhalten besonders schwer Betroffene eine Überbrückungshilfe, die in der Zeit von 1. September bis (voraussichtlich) 30. September 2005 ausbezahlt wird. Diese Überbrückungshilfe sei da, um den Zeitraum bis zum Eintreffen der ersten Zahlungen aus Versicherungen, Beihilfen durch das Land etc. für den täglichen Bedarf zu überbrücken und erste nachhaltige Schritte zur Rehabilitation zu setzen, wie z.B. den Kauf von dringend benötigten Haushaltsgeräten. Für die Abwicklung der Überbrückungshilfe gibt es ein eigenes Informationsblatt, das in allen Pfarren aufliegen wird. (APA)