Augsburg - Der wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte deutsche Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls könnte in wenigen Tagen frei sein. An diesem Sonntag hat er die Hälfte seiner Strafe verbüßt. Auf Antrag seiner Verteidigung könnte dann das Landgericht Augsburg den noch bestehenden Haftbefehl außer Vollzug und Pfahls auf freien Fuß setzen. Pfahls Verteidiger Volker Hoffmann sagte am Donnerstag der dpa, er beabsichtige, einen entsprechenden Antrag am Montag (29. August) zu stellen.

Pfahls war nach fünfjähriger Flucht am 13. Juli 2004 in Paris festgenommen und am 21. Januar 2005 nach Deutschland ausgeliefert worden. Da die Haft in Frankreich und die Untersuchungshaft auf seine Strafe angerechnet werden, hat Pfahls am Sonntag die Hälfte der Strafe verbüßt. Sollte das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls stattgeben, so dürfte Pfahls schon in einigen Tagen frei sein. In diesem Fall ist zu erwarten, dass er die eingelegte Revision gegen sein Urteil zurückzieht, das dann rechtskräftig würde.

Pfahls war am 12. August verurteilt worden. Er hatte gestanden, von dem nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber rund zwei Millionen Euro für Rüstungsgeschäfte angenommen und nicht versteuert zu haben. Zu Beginn des Verfahrens hatten sich Gericht und Verteidigung auf ein Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten verständigt, wenn Pfahls ein glaubhaftes Geständnis ablegen würde. Dies hat er nach Auffassung des Gerichts getan.

Der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister hatte bereits nach der Urteilsverkündung angedeutet, dass seine 10. Strafkammer einem Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls nach dem Verbüßen der Hälfte von Pfahls' Haftstrafe zustimmen könnte. Es bestehe weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr. (APA/dpa)