Nürnberg - Die Verantwortung für den Tod des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell ist auch im Prozess gegen drei Mitglieder einer international operierenden Autoschieberbande im Dunkeln geblieben. Das Landgericht Nürnberg verurteilte am Donnerstag einen 48-jährigen Kroaten und einen 35 Jahre alten Mann aus Sangerhausen in Sachsen-Anhalt zu Freiheitsstrafen von fünfeinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahren. Das Strafmaß beinhaltet einschlägige rechtskräftige Entscheidungen des Landgerichts Ellwangen.

Verfahren gegen drittes Mitglied abgetrennt

Das Landgericht Nürnberg sprach die beiden Männer des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der Anstiftung zum versuchten Versicherungsbetrug schuldig. Das Verfahren gegen ein drittes Bandenmitglied - ebenfalls aus Sangerhausen - wurde abgetrennt. Von dem 37-Jährigen waren Hinweise erwartet worden, wer neben dem 35-Jährigen am 5. Jänner 2003 an dem fingierten Überfall auf den Schönheitschirurgen Franz Gsell beteiligt war und wer den 76-Jährigen dabei so schwer verletzte, dass er knapp drei Monate später starb.

Witwe im Vorjahr verurteilt

Gsells Witwe Tatjana war bereits im vergangenen Jahr wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt worden. Im Herbst 2002 hatte die mittlerweile 34-Jährige ihren 100.000 Euro teuren Sportwagen in einer Autozeitung zum Verkauf angeboten, damit sie den Aufenthalt mit einem Autohändler aus Düsseldorf auf Marbella finanzieren konnte. Die beiden Angeklagten schlugen der Glamour-Lady daraufhin vor, ihr Auto nach Belgrad zu verschieben, damit sie das Fahrzeug bei ihrer Versicherung als gestohlen melden konnte.

Den Wagen und die Papiere sollte der mittlerweile in den Plan eingeweihte Franz Gsell am 5. Jänner 2003 übergeben. Da sich die beiden Autoschieber weigerten, die vereinbarten 30.000 Euro für den Wagen an Gsell auszuhändigen, kam es, wie es der Staatsanwalt nannte, zum "Mittäterexzess eines Dritten". Trotz eindringlicher Mahnungen des Gerichts - "Sie können nicht ewig flüchten!" - gab der 35-jährige Angeklagte die Identität seines Komplizen nicht preis. (APA/dpa)