Wien - Bei den Aufräumarbeiten nach der Hochwasserkatastrophe sind hunderte ehrenamtliche Helfer im Einsatz. Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass reine Nachbarschaftshelfer kein Recht auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung haben. Durch ihren Einsatz haben sie jedoch keine fristlose Entlassung zu befürchten, gekündigt werden können sie - ohne Angaben von Gründen - sehr wohl.

Landesgesetze sehen zwar vor, dass bei Verdienstentgang durch einen Hilfseinsatz das Geld per Antrag zurückgefordert werden kann. Allerdings gilt dies nur für Feuerwehrleute oder Rotkreuz-Helfer. Direkt Betroffene, die Hab und Gut in Sicherheit bringen müssen, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Generell gilt die Empfehlung: Nachbarschaftshilfe in Notsituationen mit dem Arbeitgeber abklären.

Sechs Wochen

Zahlreiche Flutgeschädigte müssen überschwemmte Keller und Wohnungen reinigen. Danach treten die Sanierungsprofis auf den Plan: "In fünf bis sechs Wochen ist ein Keller wieder trocken", erklärt sagte ein Sprecher der auf Wasser- und Brandschäden spezialisierten Firma MIBAG. Die Kosten einer Sanierung bei "normalen" Hochwasserschäden lägen zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Die Trocknung betroffener Räumlichkeiten erfolgt durch spezielle Entfeuchtungsgeräte. In Tirol und in Vorarlberg werden die Sanierungen länger dauern, da so viele Menschen betroffen sind.

Gefahr Unterspülung

Gefahr droht vielen Gebäuden im Katastrophengebiet durch Unterspülung. "Dort, wo früher einmal Boden war, ist nichts mehr, das Gebäude steht praktisch in der Luft und stürzt ein", sagt der Wiener Ziviltechniker Karl-Heinz Hollinsky. Schützen könne man sich davor kaum. Am sichersten sei es, die Gefahrzonenpläne der Gemeinden ernst zu nehmen und nicht in der roten oder gelben Zone zu bauen.

Auch zahlreiche Autos sind überschwemmt worden; der ÖAMTC warnt davor, betroffenen Fahrzeuge selbst zu starten. Dabei bestehe das Risiko eines "Wasserschlages", der zu schweren Motorschäden führen könne. Die Reparatur werde dann sehr teuer und Versicherungen könnten Leistung verweigern. (APA, simo, DER STANDARD Printausgabe, 26.08.2005)