Wien - Die ORF-TV-Sendung "Volksanwalt" hatte die Angelegenheit ursprünglich aufgegriffen. Jetzt folgen die rechtlichen Konsequenzen: Jene Autofahrer, die zwischen 9. Dezember vergangenen Jahres und 15. April 2005 im Rahmen der Section Control auf der A22 beim Kaisermühlen-Tunnel in Richtung Stockerau wegen Überschreitung einer 60-Km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gestraft wurden, bekommen Pardon. "Es geht um rund 7.800 Anzeigen", bestätigte Mag. Peter Goldgruber Freitag Abend einen Bericht der "ZiB" gegenüber der APA. Die Summe der Strafen, die nun zumindest zum Teil zurück gezahlt werden: rund 400.000 Euro.

Verkehrszeichen

Der Grund dafür, dass die Strafen unrechtmäßig verhängt wurden laut Goldgruber: Im Gesetz steht, dass auf einem Überkopfträger nur zwei Verkehrszeichen angebracht werden dürfen. Die Asfinag hatte aber drei angebracht: Neben dem Wechselzeichen für die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkw und einem fixen Zeichen für Lkw war dort auch noch das Warnzeichen für die Ankündigung eine Ampel zu sehen.

"Zu geringe Erkennbarkeit"

Alle noch nicht abgewickelten Verfahren wurden bereits eingestellt. Jene Autofahrer, die schon bezahlt haben, sollten sich schriftlich mit den Straf- und Einzahlungsbescheiden beim Kommissariat Wien-Donaustadt melden. Besonders wichtig sind die Vorlage von "Anonymverfügungen" und der Einzahlungsbestätigung, weil erstere nicht längerfristig gespeichert werden. Beim "Volksanwalt" - so der Polizeijurist - waren zunächst Klagen wegen zu geringer Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbeschränkungen kritisiert worden. (APA)