Wien - Die ORF-TV-Sendung "Volksanwalt" hatte die
Angelegenheit ursprünglich aufgegriffen. Jetzt folgen die rechtlichen
Konsequenzen: Jene Autofahrer, die zwischen 9. Dezember vergangenen
Jahres und 15. April 2005 im Rahmen der Section Control auf der A22
beim Kaisermühlen-Tunnel in Richtung Stockerau wegen Überschreitung
einer 60-Km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gestraft wurden, bekommen
Pardon. "Es geht um rund 7.800 Anzeigen", bestätigte Mag. Peter
Goldgruber Freitag Abend einen Bericht der "ZiB" gegenüber der APA.
Die Summe der Strafen, die nun zumindest zum Teil zurück gezahlt
werden: rund 400.000 Euro.
Verkehrszeichen
Der Grund dafür, dass die Strafen unrechtmäßig verhängt wurden
laut Goldgruber: Im Gesetz steht, dass auf einem Überkopfträger nur
zwei Verkehrszeichen angebracht werden dürfen. Die Asfinag hatte aber
drei angebracht: Neben dem Wechselzeichen für die
Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkw und einem fixen Zeichen für
Lkw war dort auch noch das Warnzeichen für die Ankündigung eine Ampel
zu sehen.
"Zu geringe Erkennbarkeit"
Alle noch nicht abgewickelten Verfahren wurden bereits
eingestellt. Jene Autofahrer, die schon bezahlt haben, sollten sich
schriftlich mit den Straf- und Einzahlungsbescheiden beim
Kommissariat Wien-Donaustadt melden. Besonders wichtig sind die
Vorlage von "Anonymverfügungen" und der Einzahlungsbestätigung, weil
erstere nicht längerfristig gespeichert werden. Beim "Volksanwalt" -
so der Polizeijurist - waren zunächst Klagen wegen zu geringer
Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbeschränkungen kritisiert worden. (APA)