Wien - Der Leiter der Pensionsreformkommission, Theodor Tomandl, zeigt sich angesichts des laufenden Feldversuches zur Schwerarbeiterregelung skeptisch. Der Regierungsberater geht davon aus, dass den Betroffenen der Nachweis, ob und welche Schwerarbeit sie in der Vergangenheit geleistet haben, großteils nicht gelingen wird. "Der Feldversuch wird zeigen, dass in den meisten Fällen kein Beweis erbracht werden kann", sagt Tomandl im "Kurier" (Sonntags-Ausgabe).

Verfassungsrechtlich bedenklich

Tomandl hält die Regelung daher für verfassungsrechtlich bedenklich: "Viele werden die Vorzüge nicht in Anspruch nehmen können, weil sie in einen Beweisnotstand geraten. Da könnte es Probleme mit dem Gleichheitsrundsatz geben." Außerdem wurden für Tomandl die Kriterien der Schwerarbeiterregelung nicht klar genug definiert. Ohne gesetzliche Korrekturen zeichne sich daher "ein Murks" ab.

Die Schwerarbeiterregelung soll Personen, die unter besonders belastenden Bedingungen (z.B. nächtlicher Schicht- und Wechseldienst, extreme Hitze oder Kälte) arbeiten mussten, einen früheren Pensionsantritt erlauben. Voraussetzung dafür sind 45 Versicherungsjahre, davon zumindest 15 mit Schwerarbeit. Außerdem werden pro Jahr des früheren Pensionsantritts Abschläge zwischen 0,85 und 2,1 Prozent fällig. (APA)