Die IKG bekommt vom Bund als Entschädigung für ihre noch nicht abgegoltenen Schäden aus der NS-Zeit 18,2 Millionen Dollar, die ursprünglich für den Zwangsarbeiter-Fonds vorgesehen waren. Dort ist das Geld übrig geblieben, weil die Zahl der Antragsteller hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Im Gegenzug hat die IKG im Juli ihre Anträge an den Entschädigungsfonds für Arisierungs-Opfer zurückgezogen und zugesagt, sich in den USA um Rechtssicherheit zu bemühen.
Beschluss des Nationalrats nötig
Offen ist dort eine Sammelklage, die von der IKG unterstützt worden war. Erst wenn diese zurückgezogen ist, kann die Auszahlung beginnen. Für rasche Auszahlungen ist aber auch ein Beschluss des Nationalrats nötig: Bisher sieht das Entschädigungsfonds-Gesetz vor, dass erst dann Gelder fließen können, wenn alle rund 19.000 Anträge bearbeitet sind. Das wird aber noch dauern. Ein Vier-Parteien-Antrag, der vor dem Sommer im Nationalrat eingebracht wurde, sieht jetzt die Möglichkeit von Vorauszahlungen vor.
Erika Jakubovits, enge Mitarbeiterin von IKG-Präsident Ariel Muzicant und "Executive Director" der IKG, hat im August die entsprechenden Gespräche in Amerika geführt. Unter Hinweis auf das laufenden Verfahren wollte sie ihre Aktivitäten aber nicht näher kommentieren.