Wien - Die geplante Rückzahlung nicht rechtmäßig verhängter Geldstrafen im Rahmen der Section Control auf der A22 in Wien freut die beiden Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC naturgemäß - für Letzteren ist dies aber noch zu wenig. Der ÖAMTC zweifelt die Sinnhaftigkeit der Section Control im Bereich des Kaisermühlentunnels grundsätzlich an: "Wir halten eine durchgehende Tempobeschränkung auf 60 km/h, nur damit man die Section Control benutzen kann, für unnötig und wahrscheinlich auch gesetzeswidrig", erklärte der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer am Sonntag. Diesbezügliche Verfahren würden daher weitergeführt.

Nächsten Samstag will dies der Klubjurist auch in der ORF-TV-Sendung "Volksanwalt" thematisieren. Dieser Sendung, die diese Angelegenheit aufgegriffen hatte, verdanken die Autofahrer, dass sie ihr Geld retour bekommen - es geht immerhin um 7800 Anzeigen und um rund 400.000 Euro.

Verkehrstafel ist "schuld"

"Schuld" daran, dass die Strafen unrechtmäßig verhängt wurden, ist eine Verkehrstafel: Im Gesetz steht, dass auf einem Überkopfträger nur zwei Verkehrszeichen angebracht werden dürfen. Die Asfinag hatte jedoch drei angebracht.

Die Konsequenz: Jene Autofahrer, die zwischen 9. Dezember vorigen Jahres und dem 15. April 2005 durch die Section Control auf der A22 Richtung Stockerau wegen Überschreitung einer 60-km/ h-Beschränkung gestraft wurden, bekommen Pardon. (red)