Gefährliches Überholmanöver
Ein gefährliches Überholmanöver hatte im August 2004 den dramatischen Unfall ausgelöst. In einer unübersichtlichen, abschüssigen Linkskurve überholte der 71-jährige Pensionist Johann P. mit seinem Kleinbus einen talwärts fahrenden Reisebus der Firma Christof Reisen. Dem Kleinbus-Lenker standen "nur 40 Prozent der erforderlichen Mindestsichtweite zur Verfügung", kam Sachverständiger Gerhard Kronreif in seinem Gutachten zum Schluss, auf das sich das Ersturteil vom März dieses Jahres wesentlich gestützt hatte.
Der Kleinbus kollidierte zuerst mit einem entgegenkommenden Pkw. Dann touchierte er den Reisebus, in dem der 38-jährige Busfahrer aus Eugendorf (Flachgau), ein Reiseleiter, 42 Briten, zwei Deutsche, zwei Russen und ein Australier saßen.
Durch den Anprall wurde das linke Vorderrad des Reisebusses blockiert. Der Flachgauer konnte laut Gutachten nicht mehr gegensteuern. Die fatale Folge: Der große Bus stürzte 30 Meter einen Abhang hinunter. Für fünf britische Touristen kam jede Hilfe zu spät. 20 Personen wurden schwer, weitere 20 leicht verletzt. Ein Brite starb mehrere Tage später im Krankenhaus an einem Herzinfarkt.
Erst einmalige Verfehlung
Warum der Senat von einer höheren beziehungsweise geringeren Strafbemessung absah, begründete Vorsitzender Georg Wiesinger unter anderem so: Dem Beschuldigten sei erst eine einmalige Verfehlung im Straßenverkehr passiert. Die von der Verteidigung in Erwägung gezogene mögliche Mitschuld des Reisebus-Lenkers wies der Richtersenat entschieden zurück. Der Flachgauer Busfahrer "ist unschuldig. Er hat alles getan, was möglich war."