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Das neue Staatsbürgerschafts-Recht beinhaltet auch die Möglichkeit, die bereits erlangte Staatsbürgerschaft wieder zu verlieren.

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Wien – Das bei der Regierungsklausur in Tirol präsentierte neue Staatsbürgerschaftsrecht erschwere Einwanderern nicht bloß den Zugriff zum österreichischen Reisepass – es beinhalte erstmals auch Möglichkeiten, eine schon gewährte Staatsbürgerschaft wieder wegzunehmen, kritisiert Eva Glawischnig, stellvertretende Bundessprecherin der Grünen.

Konkret geplant – und zwischen BZÖ und ÖVP bereits akkordiert – ist ein neuer "Entzugstatbestand bei Erschleichung der Staatsbürgerschaft". Wer zu diesem Zweck falsches Zeugnis abgelegt, eine Fälschung "oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung" begangen hat, soll mit Aberkennung des Österreicherseins bestraft werden können – vorausgesetzt, er oder sie wurde wegen des Delikts rechtskräftig verurteilt: laut Glawischnig eine "scharfe rechtliche Waffe", deren Anwendung "Staatenlose produzieren" werde.

"Dass etwas, was jemand unter falschen Voraussetzungen erworben hat, diesem wieder weggenommen werden kann, ist jedem einsichtig", heißt es dazu aus dem Justizministerium. In anderen EU- Staaten gebe es außerdem ähnliche Regeln.

Manche Erschwernis im Staatsbürgerschaftsrecht könne sie nur vor dem Hintergrund einer "ideologischen Motivation" verstehen, meint Glawischnig indes: etwa, dass Ehepartner von (Schon)-Österreichern in Zukunft erst nach sechs Jahren Staatsbürger werden dürften.

Hier tue die Regierung, "als ob Österreich gar keine Einwanderer braucht – aus demografischen Gründen und weil ohne neue Staatsbürger die sozialen Systeme nicht mehr zu finanzieren sein werden". Der Novellenentwurf atme den "Geist des Misstrauens" statt den einer "internationalen Vernetzung". (DER STANDARD, Printausgabe, 16.09.2005)