Wien - Die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist in Europa sehr unterschiedlich geregelt. Trauen lassen können sich homosexuelle Paare nur in Belgien, den Niederlanden und in Spanien. In vielen anderen Ländern gibt es überhaupt keine rechtliche Anerkennung. Das weist eine Statistik der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation LAMBDA aus. Österreich wird in der Kategorie "punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften" geführt.

Die Niederlande haben als erstes Land der Welt am 1. April 2001 Schwulen und Lesben die Möglichkeit eröffnet, vor dem Standesbeamten die Ehe einzugehen. 2003 hat dann auch Belgien die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare offiziell eingeführt, im Juni des heurigen Jahres ist Spanien gefolgt.

Nahezu gleichen Rechten

Eingetragene Partnerschaften mit nahezu gleichen Rechten und Pflichten wie in der Ehe gibt es in Deutschland, Dänemark, Island, Norwegen, Schweden, Finnland, Großbritannien, Slowenien, der Schweiz und in Liechtenstein. In der Bundesrepublik können homosexuelle Paare seit 1. August 2001 ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen. Bei der Eintragung kann das Paar wie im Eherecht einen gemeinsamen Namen bestimmen. Die Partner haben gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte und sind gegenseitig erbberechtigt. Sie können mitentscheiden in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes, das einer der Partner in die Partnerschaft einbringt, können aber keine Kinder adoptieren.

Eingetragene Partnerschaften mit geringeren Rechten und Pflichten wie in der Ehe gibt es in Frankreich. Die französischen Homosexuellen können seit 1999 den so genannten "Zivilen Solidaritätspakt" (PACS) eingehen. Damit können sie gemeinsame Versicherungen und Mietverträge abschließen und soziale Leistungen wie Wohngeld und Familienbeihilfe bekommen. Es gibt auch steuerliche Vorteile, Erbschaften und Schenkungen sind möglich. Die Adoption von Kindern bleibt ihnen allerdings verwehrt, ebenso wie ein gemeinsames Kind durch eine künstliche Befruchtung. Auch einen gemeinsamen Familiennamen dürfen sie nicht tragen. PACS gilt allerdings für alle Paare, nicht nur homosexuelle.

Punktuelle Gleichstellungen

Keine eingetragenen Partnerschaften, aber eine Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben die Ungarn und Portugiesen. Punktuelle Gleichstellungen mit verschiedengeschlechtlichen nichteheliche Partnerschaften haben neben Österreich noch Nordirland, die baltischen Staaten, Polen, Tschechien, die Slowakei, Italien, Griechenland, Zypern, Malta und Irland.

Keinerlei rechtliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften gibt es vor allem in den östlichen europäischen Ländern. Mit Ausnahme Ungarns gibt es in keinem der neuen EU-Mitglieder eine Anerkennung. Auch alle Länder der früheren GUS und die Balkan-Staaten haben noch keine Gleichstellung eingeführt. (APA)