Wien - Das Justizministerin hat am Sonntagabend zur Aufforderung von Bundespräsident Heinz Fischer, bei der Begnadigung von Homosexuellen großzügiger vorzugehen, festgestellt, dass sich die Frage nach einer großzügigeren Vorgangsweise in dieser Frage nicht stelle, weil es fast keine Gnadengesuch von verurteilten Homosexuellen gebe. Wenn es doch Gnadengesuche gebe, würden diese intensiv geprüft, betonte Christoph Pöchinger, der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger gegenüber der APA. Gleichzeitig betonte er, dass fast alle, die jetzt noch wegen einer Verurteilung nach dem inzwischen aufgehobenen Paragrafen 209 im Strafregister aufscheinen, auch wegen anderer Delikte verurteilt wurden. (APA)