Inland
Fast keine Gnadengesuche
Justizministerium: Die wenigen Gesuche werden intensiv geprüft
Wien - Das Justizministerin hat am Sonntagabend zur
Aufforderung von Bundespräsident Heinz Fischer, bei der Begnadigung
von Homosexuellen großzügiger vorzugehen, festgestellt, dass sich die
Frage nach einer großzügigeren Vorgangsweise in dieser Frage nicht
stelle, weil es fast keine Gnadengesuch von verurteilten
Homosexuellen gebe. Wenn es doch Gnadengesuche gebe, würden diese
intensiv geprüft, betonte Christoph Pöchinger, der Sprecher von
Justizministerin Karin Gastinger gegenüber der APA. Gleichzeitig betonte er, dass fast alle, die jetzt noch wegen
einer Verurteilung nach dem inzwischen aufgehobenen Paragrafen 209 im
Strafregister aufscheinen, auch wegen anderer Delikte verurteilt
wurden. (APA)