Im Nachfolgenden eine Übersicht über die wichtigsten Punkte des zweiten Schulpakets:

UNTERRICHTSGARANTIE: Die Nachprüfungen finden ab dem Schuljahr 2006/07 nicht wie bisher in der ersten Schulwoche, sondern in der letzten Ferienwoche statt. Beginn des Unterrichtsjahrs ist im Osten generell der erste Montag im September (bisher: Mittwoch an den höheren Schulen). Die ersten beiden Tage werden einer Einführungsphase mit organisatorischen Details und etwa der Erstellung von Verhaltensvereinbarungen gewidmet, schon am ersten Mittwoch beginnt der stundenplanmäßige Unterricht. Die Notenkonferenzen finden künftig am Freitag der vorletzten Schulwoche statt (bisher war dies bereits eine Woche früher möglich), in der letzten Schulwoche stehen die Aufnahmsprüfungen auf dem Programm. Dazwischen dürfen höchstens 2,5 Prozent der Stunden ausfallen, und die Schulen können Unterrichtsstunden blocken - dies empfiehlt sich etwa bei den so genannten "Ein-Stunden-Fächern", die nur ein Mal pro Woche auf dem Stundenplan stehen.

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULEN: Die Ausbildung der Pflichtschullehrer erfolgt ab 1. September 2007 an Pädagogischen Hochschulen (PH) - dafür erhalten die derzeitigen Pädagogischen Akademien laut Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) ein "Upgrading". Insgesamt wird es dann acht öffentliche PH geben, die wie die Unis auch Studiengebühren einheben dürfen. Unterschied zu den Unis: Sie sind nicht autonom, sondern Dienststellen des Bundes. Abgeschlossen werden sie mit dem "Bachelor". Daneben wird es voraussichtlich drei private PH der Katholischen Kirche geben sowie eine PH für Agrar und Umwelt, die vom Landwirtschaftsministerium geführt wird.

SPRACHFÖRDERUNG AN VOLKSSCHULEN: Damit sollen Kinder, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht beherrschen, diese rascher erlernen. Alle außerordentlichen Schüler in der Volksschule können daher bis zu elf Wochenstunden aus dem Regelunterricht herausgenommen und ein Jahr lang in Kleingruppen von acht bis zwölf Schülern gefördert werden. Dafür steht ein Abrufkontingent von bis zu 300 Lehrerposten zur Verfügung (Kosten rund neun Mio. Euro).

BEGABTENFÖRDERUNG: Schüler können künftig auch an "Nahtstellen" (also beim Übergang von Volksschule in Hauptschule bzw. AHS-Unterstufe oder von Hauptschule/AHS-Unterstufe in die AHS-Oberstufe oder die berufsbildende Schule) eine Klasse überspringen. Außerdem wird ein früherer Eintritt in die Volksschule ermöglicht: Der "Dispenszeitraum" für noch nicht schulpflichtige Kinder wird auf das ganze Schuljahr ausgedehnt (derzeit nur von 1. September bis 31. Dezember) - wer also etwa im Jänner geboren wurde, kann auch schon ein Jahr früher in die Volksschule gehen als er eigentlich müsste.

MITBESTIMMUNG BEI LEHRERAUSWAHL: Direktoren erhalten mehr Mitsprache bei der Auswahl der Lehrer und deren Fortbildung. Die Schulleiter müssen einen Bedarfs- und Personalentwicklungsplan erstellen und die Fortbildung der Pädagogen bedarfsgerecht steuern. Kündigen dürfen sie "ihre" Lehrer aber weiterhin nicht.

KLEINSCHULEN: Zur Erhaltung von Kleinschulen soll es künftig möglich sein, dass ein Direktor mit der Leitung mehrerer Schulen betraut wird. Außerdem sollen auch Vertragslehrer zu Schulleitern bestellt werden können.

BUNDESINSTITUT FÜR BILDUNGSFORSCHUNG: Die einzelnen Bildungsforschungseinrichtungen sollen vernetzt werden. Dazu wird eine nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums geschaffen. (Schluss) aku/cm/jep