Das neue Mobilienpfandrecht soll vor allem Klein- und Mittelbetrieben helfen, durch höhere Sicherheiten zu besserer Bonität und damit günstigeren Kreditkonditionen bei den Banken zu kommen. Geplant ist, die Pfandrechte in ein Pfandregister ähnlich dem Firmenbuch einzutragen. Bei der Umsetzung müssten vor allem Probleme im Zusammenhang mit Datenschutzbestimmungen und der Abstimmung mit dem Insolvenzrecht berücksichtigt werden, so Gastinger.
Das bisherige Pfandrecht orientiert sich am Faustpfandprinzip, bei dem der Gläubiger die Sache zumindest theoretisch in der Hand halten muss und die die Weiterverwendung durch den Schuldner verhindert wird. Dies sei nicht mehr zeitgemäß. Probleme ergeben sich zum Beispiel bei der Verpfändung von Forderungen und der Verpfändung von hochwertigen Sachen wie Lagern. Auch stelle sich die Frage, wo solche Pfandrechte in den Büchern vermerkt werden sollen und ob die Sicherheit im Ernstfall hält, so Gastinger.
Einigung Mitte Oktober
OeNB-Direktor Andreas Ittner geht davon aus, dass das Europäische Parlament am kommenden Mittwoch positiv über die Einführung von Basel II abstimmen werden. Mitte Oktober sollte dann noch die Einigung im Europäischen Rat erzielt werden, sodass die Bestimmungen per 1. Jänner 2007 in Kraft treten können.
Laut Prof. Leo Chini von der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien), KMU-Beauftragter des Justizministeriums, kann der Unterschied bei den Kreditzinsen zwischen einem Unternehmen mit guter und schlechter Bonität 4 bis 5 Prozentpunkte ausmachen. Bei einem beispielhaften Kredit von 450.000 Euro mache der Unterschied jährlich somit bis zu 18.000 Euro aus. Zusätzliche Sicherheiten der Unternehmen könnten das Risiko stark reduzieren.