Verbände - Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, andere juristische Personen sowie Personengesellschaften - können für gerichtlich strafbare Handlungen ihrer Mitarbeiter mit Geldbußen belegt werden. Die Höchststrafe liegt bei vorsätzlichen Delikten bei 1,8 Mio. Euro, für Fahrlässigkeitsdelikte bei einer Million Euro.
Konkrete Bedeutung des Gesetzes: Wenn entscheidungsbefugte Organe oder ihre Mitarbeiter im Rahmen der Verbandstätigkeit Straftaten begehen bzw. solche nicht verhindern, sollen künftig Verbände angeklagt und vom Gericht verurteilt werden können.
Es werde der gesamte Strafrechtskatalog für die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen herangezogen, erläuterte Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) - eine "sehr sinnvolle" Regelung und damit "eine historische Stunde zumindest für uns aus dem Justizbereich".
Präventive Maßnahme
Auch VP-Justizsprecherin Maria Fekter äußerte sich in diesem Sinn und der orange Abgeordnete Markus Fauland verwies darauf, dass es sich um eine präventive Maßnahme handle und in jedem Fall nach vier Jahren eine Evaluierung erfolge. Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu, Justizsprecherin Terezija Stoisits bemängelte aber die Höchstgrenzen bei den Strafbestimmungen.