Burgenland, in Wien und in Salzburg
In der Steiermark, wo vergangenen Sonntag gewählt wurde, ist Wählen ab 16 nur bei Gemeinderats-, nicht aber bei Landtagswahlen zulässig. Wählen mit 16 ist bei Landtagswahlen nur in jenen drei Ländern möglich, in denen die SPÖ bereits regiert - also im Burgenland, in Wien und in Salzburg. Bei Gemeinderatswahlen haben auch das orange Kärnten und die schwarze Steiermark die Wahlalters- Grenze auf 16 Jahre abgesenkt. In allen anderen Ländern liegt die Altersgrenze sowohl für die Gemeinderats- und Bürgermeister- als auch für die Landtagswahlen bei 18 Jahren.
Geänderte Stichtage
In keinem einzigen Land wurde allerdings die Grenze für das passive Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt. Um bei der Wahl - sowohl den kommunalen als auch den Landes-Urnengängen - kandidieren zu können, muss man im Burgenland, in Kärnten, in Oberösterreich, in der Steiermark und in Wien mindestens 18 Jahre alt sein, in den vier anderen Bundesländern 19.
Geändert wurde in den vergangene Jahren der Stichtag, an dem das Wahlalter erreicht sein muss. In fast allen Länder ist es für Landtags- und Gemeinderatswahlen mittlerweile der Wahltag. Zwei Abweichungen gibt es: In Oberösterreich ist es der Tag vor dem Wahltag - und in Kärnten bei Gemeinderatswahlen der 31. Dezember des Jahres vor der Wahl.