Linz - In der Causa Imperial ist die Großbetriebsprüfung abgeschlossen. Das Finanzamt habe eindeutig festgestellt, dass die finanzstrafrechtlichen Ansatzpunkte im Zusammenhang mit Unternehmen der Linzer Finanzgruppe nicht weiter aufrechterhalten würden. Das gab Imperial-Geschäftsführer Faramarz Ettehadieh am Mittwoch in einer Presseaussendung bekannt. Er sprach von einem "weiteren wichtigen Teilerfolg".

Das Finanzamt Linz habe bei den Schlussbesprechungen im Rahmen der Großbetriebsprüfung festgestellt, dass die Buchhaltungen aller Unternehmen der Finanzgruppe korrekt seien und es keine finanzstrafrechtlichen Beanstandungen gebe, so Ettehadieh. Es seien keine weiteren Schritte zu erwarten. Dies sei der Beleg, dass nach Prüfung des gesamten Aktes kein Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Finanzstrafgesetz - weder gegenüber Unternehmen der Imperial-Finanzgruppe noch gegenüber nahe stehenden Personen - gegeben sei, betonte der Geschäftsführer.

Das Unternehmen war im Jahr 2002 wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue in die Schlagzeilen geraten. Laut Gericht hätte sich der Schaden für zumindest einen Teil der rund 50.000 Imperial-Anleger möglicherweise auf 80 Mio. Euro belaufen. (APA)