US-Skistar: "Bin überrascht, dass es illegal ist" - FIS-Generalsekretärin Sarah Lewis: "Aussagen bemerkenswert"
Redaktion
,
Wien - Weltcupsieger Bode Miller sorgt mit Doping-Aussagen für Aufregung: "Mich erstaunt,
dass es illegal ist", sagt der US-Profi auf der Webseite von
skiracing.com
. Der Doppelweltmeister von St. Moritz und Bormio, der kommenden Donnerstag (17.30 Uhr) beim Expertenkongress "World
Winter Forum 2005" im Wiener Austria Center einen Vortrag hält, ist der Ansicht, dass ein "relativ geringes Gesundheitsrisiko" in Kauf genommen werden könnte, wenn etwa dank des Blutdopingmittels Erythropoietin der Sicherheitsaspekt für den Läufer steigen würde.
Miller erklärt das so, dass dadurch die Chance, "im Finish eines Rennens Fehler wegen Erschöpfung zu machen und sich dadurch umzubringen", verringert wird. Miller weiter: "Beim Skifahren machst du jede Sekunde vier bis fünf bewusste, aber hunderte unbewusste Entscheidungen. Wenn dein Hirn aber müde wird, weil du zwei Minuten die Luft anhältst, wird es schwer, Entscheidungen zu treffen."
Beim Ski-Weltverband FIS hat man bereits reagiert. "Man weiß ja, dass Bode immer für ungewöhnliche Sachen gut ist. Dass er sich jetzt für Aussagen über Dopingregeln qualifiziert sieht, ist zumindest bemerkenswert", sagte Generalsekretärin Sarah Lewis. Sollten die für
den Weltcup Verantwortlichen den Eindruck haben, dass Athleten von einer Piste überfordert seien, würden sie technische Teile an der Strecke ändern, so Lewis. Substanzen wie die von Miller angesprochenen zu verwenden sei aber nicht nur Betrug, sondern hätten auch desaströse Auswirkungen auf die Gesundheit eines Athleten. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.