Auf EU-Ebene führt Österreich eine Schlacht gegen die Gentechnik. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist das oberösterreichische Gesetz zum flächendeckenden Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen, wie es formuliert war, ein klarer Verstoß gegen EU-Recht.

Dabei bieten die Vorschriften auf EU-Ebene durchaus Möglichkeiten, zum gleichen Ergebnis zu gelangen, indem man aber andere, aufwändigere Wege über Einschränkungen geht, die einem De-facto-Verbot gleichkommen.

Auch auf Ministerebene versucht Österreich immer wieder, Mitstreiter für eine rigide Beschränkung von gentechnisch veränderten Organismen zu finden. Dies gelingt manchmal, zumeist stehen Wiener Vertreter jedoch ziemlich allein auf weiter Flur.

Denn die meisten EU-Länder enthalten sich bei den Abstimmungen. Selbst die Vertreter der rot-grünen Regierung in Deutschland zählten nicht immer klar zur Front der ablehnenden Länder, wenn Entscheidungen anstanden.

Da sich die Agrarminister selten zu einer qualifizierten Mehrheit durchringen können, kommen die damit verbundenen Anträge auf Zulassung wieder zurück an die EU-Kommission, die stets grünes Licht gibt. Dass immer mehr Anträge zur Genehmigung vorgelegt werden, begründet die Brüsseler Behörde damit, dass die Forschung fortgeschritten und inzwischen die Unbedenklichkeit vieler Produkte wissenschaftlich bewiesen sei.

Ob es einem gefällt oder nicht: Aufhalten lässt sich die Gentechnik angesichts des europäischen Binnenmarktes auch in Österreich nicht. Vor allem über Futtermittel kommen gentechnisch veränderte Organismen in die Nahrungskette. Wer ganz sicher gehen will, ist auf Bioprodukte angewiesen oder auf einen Landwirt seines Vertrauens. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 06.10.2005)