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Nicht jeder lässt sich hinsichtlich seines Salärs gerne in die Karte schauen. Experten sehen zumindest bei börsenotierten Unternehmen eine entsprechende EU-Empfehlung am Horizont.

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Wien - Laut einer aktuellen Online-Umfrage des Wirtschaftsforums der Führungskräfte (WdF) sprechen sich 53 Prozent für eine freiwillige Offenlegung der Managergehälter auf Basis des Corporate Governance Kodex aus. Ein gutes Drittel ist für eine gesetzliche Regelung wie in Deutschland, wo die Offenlegung ab 2006 per Gesetz geregelt wird, und 13,4 Prozent sind gegen eine Veröffentlichung der Einkommen der Führungskräfte.

Auch bei einer Diskussionsveranstaltung des WdF am Montagabend in Wien sprachen sich die Teilnehmer - betroffene Manager und Unternehmensberater - in erster Linie für eine freiwillige Veröffentlichung der Managergehälter aus. Sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen, so sollte dies nur börsenotierte Unternehmen betreffen.

Interesse für Wesentlicheres

"Niemand ist an Einzelbezügen interessiert", meinte dagegen der Präsident des Aktienforums, Hellmut Longin. Weder aus Unternehmen, noch auf Roadshows oder bei Analystengesprächen gebe es ein solches Interesse. Die Investoren würden sich für "wesentliche Dinge" wie die Unternehmensstrategie oder die Ertragserwartungen interessieren.

"Es gibt sehr wohl ein Interesse der Investoren an den Gehältern der Unternehmensvorstände", widersprach der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Werner Muhm. In den USA gingen bereits 10 Prozent der Unternehmensgewinne in die Gagen des Vorstandes, in Deutschland seien es 7 Prozent. Für Österreich gebe es dazu noch keine Zahlen. Auch die Höhe von Aktienoptionsprogrammen sei wichtig. Mindestens 10 Prozent der Gewinne und teilweise noch mehr würden dadurch einbehalten werden.

Top-Manager hätten in den letzten Jahren höhere Zuwachsraten beim Einkommen als der Durchschnitt gehabt. Muhm führte dies darauf zurück, dass es sich bei den Managern um einen "Klub der Insider" handelt, die sich gegenseitig nicht weh tun wollten. "In den Aufsichtsräten herrscht Gruppendynamik: Man macht eine gute Abfindungsgeschichte, denn es könnte einem ja selbst auch einmal passieren", so Muhm.

EU-Empfehlung am Horizont

Helmut Meier, Senior Vice President von Booz Allen Hamilton Österreich, wies darauf hin, dass eine EU-Empfehlung zur Offenlegung der Gehälter für börsenotierte Unternehmen kommen wird. "Der Anleger hat das Recht, über Remunerationsregelungen, die möglicherweise Entscheidungen des Vorstandes beeinflussen, Bescheid zu wissen", so Meier. Bei der Offenlegung der Gehälter stünden die dahinterliegenden Ziele und Werte des Unternehmen im Vordergrund und nicht die Höhe der Entgelte.

Für Christoph Lehr, Leiter der Personalabteilung der Flughafen Wien AG, würde die Veröffentlichung auf freiwilliger Basis genügen. Der Flughafen Wien selbst veröffentliche seit 2003 Vorstandsgehälter personenbezogen und mit Angabe von fixen und variablen Bestandteilen. Ziel sei es, damit das Vertrauen der Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und auch der Öffentlichkeit zu stärken.

Für Eduard Zehetner, Vorstandsdirektor der RHI, geht die freiwillige Veröffentlichung in Ordnung, eine Gesamtangabe der Vorstandsgehälter inklusive dem Ausweis aller Aktienoptionen und -programme würde dabei aber ausreichen. Ein zu hoher Detaillierungsgrad der Angaben sollte aber aus Konkurrenzgründen vermieden werden. Dafür sollte es gesetzliche Regelungen geben, um "solche Exzesse und Obszönitäten" - genannt wurden in der Diskussion das Rekordentgelt für Erste Bank-Chef Andreas Treichl und die Millionenabfindungen in Deutschland bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone - zu vermeiden.

Internationaler Trend

Die Veröffentlichung von Managergehältern sei ein klarer internationaler Trend, dem sich Österreich nicht entziehen wird können, sagte Richard Schenz. Der Kapitalmarktbeauftragte der Regierung sprach sich gegen eine gesetzliche und für eine freiwillige Regelung durch den Corporate Governance Kodex aus. Die Offenlegung von wettbewerbsrelevanten Daten wie Details zu bestimmten Bonifikationen, werde auch von der EU nicht verlangt werden.

"Ich glaube, wir überbewerten dieses Thema", meinte Schenz. Schon jetzt gebe es eine Reihe von freiwilligen Remuneration-Reports von großen europäischen Unternehmen, ohne dass die Unternehmen Nachteile erlitten hätten. Diese Reports würden oft 8 bis 12 Seiten umfassen und auch Informationen über Sonderzahlungen und Nebenleistungen, so genannte "Fringe Benefits", enthalten. Keine Gefahr besteht laut Schenz, dass Manager deswegen abwandern könnten: sie kämen vom Regen in die Traufe.

Wesentlicher Teil legt nicht offen

"Wenn 98 Prozent sich an die freiwillige Veröffentlichung halten, ist keine gesetzliche Regelung notwendig", so Muhm mit Blickrichtung auf die börsennotierten Unternehmen. Derzeit würde aber noch ein wesentlicher Teil nicht offenlegen. Muhm sprach sich gleichzeitig für eine stärkere Berücksichtigung von betrieblichen Pensionsverträgen aus, "damit Manager auch in 20 Jahren noch am Unternehmen interessiert sind". Derzeit werde das US-System übernommen, um von kurzfristigen Wertsteigerungen zu profitieren. Dies entspreche nicht mehr dem gesetzlichen Auftrag. (APA)