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- Staatsform: Der Irak ist eine demokratische, föderative,
einheitliche und parlamentarische Republik.
- Identität: Der Irak ist als multi-ethnisches und
multi-konfessionelles Land Teil der islamischen Welt und als
Mitbegründer der Arabischen Liga ihrer Charta verpflichtet. Die
Amtssprachen sind Arabisch und Kurdisch.
- Islam: Der Islam ist Staatsreligion und "eine der Hauptquellen der
Rechtsschöpfung". Keine Gesetze dürfen zu den "unbestrittenen Regeln
des Islam" im Widerspruch stehen, aber auch nicht zu den "Prinzipien
der Demokratie". Der Bundesgerichtshof (oberstes Gericht) soll auch
eine nicht näher genannte Zahl von "islamischen Rechtsgelehrten"
(Shariatsrichter) aufweisen.
- Grundrechte: Die politischen, religiösen, wirtschaftlichen und
sozialen Grundrechte und Freiheiten sind im Prinzip garantiert. Die
Presse-, Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt allerdings
nur, insofern "nicht gegen die öffentliche Ordnung und Moral
verstoßen" wird.
- Frauen: Frauen sind gleichberechtigt. Doch Artikel 39 sieht vor,
dass sich irakische Bürger der Zivilgerichtsbarkeit ihrer eigenen
Religionsgemeinschaft unterwerfen können. Frauenrechtsgruppen
kritisieren, dass diese Kann-Bestimmung im wirklichen Leben dazu
führen wird, dass sich viele Frauen in Erbschafts- und
Scheidungsstreitigkeiten einem Shariatsgericht werden unterwerfen
müssen, wo sie gegenüber den Männern diskriminiert sind.
- Föderalismus: Die Provinzen können sich zu Regionen
zusammenschließen. Ausgenommen ist die Hauptstadt Bagdad. Regionen
und Provinzen haben weit gehende Autonomie. In Angelegenheiten, über
die Bund und föderale Einheiten gemeinsam bestimmen, haben letztere
das letzte Wort. Regionsregierungen können eigene bewaffnete
Sicherheitskräfte unterhalten.
- Gesamtstaatliche Kompetenzen: Außenpolitik, Landesverteidigung,
Währung, Zölle, Handelspolitik, Staatsbürgerschaft, Einwanderung,
Maße und Gewichte, Frequenzen, Budgetpolitik.
- Erdöl: Erdöl und Erdgas sind "Eigentum aller Iraker in allen Regionen und Provinzen". Öl und Gas aus existierenden Quellen werden von Zentralregierung und Regionen und Provinzen "gemeinschaftlich" genutzt und "fair verteilt". (APA)