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Schon auf der französischen "Schwarzen Liste" von Fluglinien, über die ein Start- und Landeverbot verhängt wurde: die thailändische Phuket Air.

Foto: EPA/Yongrit
Brüssel – Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat am Dienstag die geplante "Schwarze Liste" für Fluglinien, bei denen wiederholt Mängel aufgefallen sind, beschlossen. Damit soll EU-weit eine Auflistung nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Aufgeführt werden sollen auch Fluggesellschaften, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Die Fluggesellschaften, die auf dieser Liste aufscheinen, sollen ein Start- und Landeverbot in der EU erhalten.

Wie der SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried zum STANDARD sagte, sei im Verkehrsausschuss erreicht worden, dass Passagiere einen Ersatzflug angeboten bekommen müssen oder Schadenersatz, wenn die Fluggesellschaft auf der Liste aufscheint. Wie dies konkret ausschauen soll, sei jedoch "vage formuliert", so Leichtfried. Im Vorschlag der EU-Kommission, dem die Verkehrsminister zugestimmt hatten, war eine solche Regelung gar nicht vorgesehen.

Schutz für Mitarbeiter

Laut Leichtfried haben die sozialdemokratischen Abgeordneten durchgesetzt, dass Mitarbeiter, die auf Missstände und Mängel aufmerksam machen, besonders geschützt werden sollen. So wurde ein Pilot bei einer Fluglinie entlassen, der auf Sicherheitsprobleme hingewiesen hatte.

Nach dem Verkehrsausschuss muss noch das EU-Parlament im November darüber abstimmen. Wesentliche Änderungen sind hier nicht mehr zu erwarten. Die EU-Kommission soll die Kriterien für die Liste erarbeiten, die Mitgliedsstaaten würden dann ihre Vorschläge einbringen. Die EU-Kommission ist in die Vorarbeiten eingebunden, die Verkehrsminister haben ebenfalls bereits Zustimmung signalisiert.

Die Liste könnte zum 1. März 2006 in Kraft treten. Nach Flugzeugunfällen waren einige Staaten, unter anderem Frankreich und Belgien, vorgeprescht und hatten eine eigene Liste präsentiert. Paris hatte fünf Fluggesellschaften als unsicher deklariert. (afs, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12.10.2005)