Netzpolitik
MP3.com des Verstoßes gegen Urheberrechte schuldig gesprochen
Klage der US-Musikindustrie statt gegeben
Der Internet-Musikanbieter MP3.com
ist am Freitag des Verstoßes gegen den Urheberschutz
schuldig gesprochen worden. Der zuständige Richter gab damit einer Klage des Verbandes der US-Musikindustrie statt,
die sich vor allem gegen zwei Angebote von MP3.com gewandt hatte: dass Nutzer des Dienstes Musik-CDs, die sie
gekauft haben, sofort anhören können und dass sie auch ihre eigenen Lieblings-CDs anderen online zur Verfügung
stellen können. MP3.com erwägt nun in die Berufung zu gehen. Der Aktienkurs des Unternehmens sank aber sofort um
33 Prozent.
Richter Jed Rakoff kündigte an, eine ausführliche schriftliche Erklärung zu seinem Urteil werde es innerhalb der
kommenden zwei Wochen geben. Deshalb war auch noch nicht klar, welche Auswirkungen das Urteil auf MP3.com hat
oder haben könnte. In der nächsten Phase vor Gericht soll über den Schaden und möglichen Schadensersatz beraten
werden. Die Klage der Musikindustrie bezog sich auf die Angebote Instant Listening Service und Beam-It von MP3.com.
Die Firma dürfe die Musik nicht weiterverbreiten, weil sie dazu nicht die Rechte erworben habe, hieß es. (APA)