Der Internet-Musikanbieter MP3.com ist am Freitag des Verstoßes gegen den Urheberschutz schuldig gesprochen worden. Der zuständige Richter gab damit einer Klage des Verbandes der US-Musikindustrie statt, die sich vor allem gegen zwei Angebote von MP3.com gewandt hatte: dass Nutzer des Dienstes Musik-CDs, die sie gekauft haben, sofort anhören können und dass sie auch ihre eigenen Lieblings-CDs anderen online zur Verfügung stellen können. MP3.com erwägt nun in die Berufung zu gehen. Der Aktienkurs des Unternehmens sank aber sofort um 33 Prozent. Richter Jed Rakoff kündigte an, eine ausführliche schriftliche Erklärung zu seinem Urteil werde es innerhalb der kommenden zwei Wochen geben. Deshalb war auch noch nicht klar, welche Auswirkungen das Urteil auf MP3.com hat oder haben könnte. In der nächsten Phase vor Gericht soll über den Schaden und möglichen Schadensersatz beraten werden. Die Klage der Musikindustrie bezog sich auf die Angebote Instant Listening Service und Beam-It von MP3.com. Die Firma dürfe die Musik nicht weiterverbreiten, weil sie dazu nicht die Rechte erworben habe, hieß es. (APA)