Es gehe um den ISDN-Tarif Call Time 240, erläuterte der Leiter Regulierung bei der Telekom-Festnetzsparte T-Com, Frank Schmidt, am Donnerstag in einer Telefonkonferenz. Für vier Euro zusätzlich erhalten ISDN-Telefonkunden der Telekom bei diesem Tarif 240 Inklusivminuten, die sie im Festnetz des Marktführers vertelefonieren können. Der Tarif gilt seit dem 1. September und kostet insgesamt 27,95 Euro.
Die Netzagentur, die aus der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hervorgegangen ist, prüfe den Tarif nun im Rahmen eines nachträglichen Entgeltgenehmigungsverfahrens und habe zwei Monate Zeit, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Tarif Bestand hat, erläuterte Schmidt. Bei der Beantragung des Tarifs habe die Bundesnetzagentur diesen nicht beanstandet und sei nun auf Grund von Beschwerden zweier Wettbewerber, Tele2 und 01051, in die nachträgliche Prüfung gegangen. Der Tarif sei kostendeckend und verstoße auch nicht gegen die Regel der Preisuntergrenze. Die Kundenzahl für den neuen Tarif liege in einem sehr hohen sechsstelligen Bereich, sagte T-Com-Sprecher Frank Domagala, und sei auch bei Neukunden äußerst erfolgreich.
Bundesnetzagentur-Sprecher Rudolf Boll bestätigte das Verfahren. Es habe Beschwerden von Wettbewerbern gegeben und es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes, der das missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei Entgelten betrifft. Danach wird ein Missbrauch etwa dann vermutet, wenn das Entgelt, also der Tarif, die Kosten des anbietenden Unternehmens nicht deckt. Auch muss die Differenz zwischen den Vorleistungspreisen, die Konkurrenten der Telekom für die Nutzung von Leitungen an den Marktführer zahlen, und den Preisen, die die Telekom von den Endkunden verlangt, 25 Prozent betragen. Damit soll erreicht werden, dass Telekom-Konkurrenten wettbewerbsfähige Tarife anbieten können.
Die Deutsche Telekom muss ihre Endkundenpreise nicht mehr vor Einführung genehmigen lassen. Allerdings muss sie dem Regulierer ihre Tarife anzeigen, der dann in eine Offenkundigkeitsprüfung geht, um festzustellen, ob offensichtlich ein Missbrauch vorliegt. Wenn nicht, kann der Tarif in den Markt. Falls sich im Verlauf Missbrauchsverdachte ergeben, kann der Regulierer in die nachträgliche Prüfung gehen.
"Was hier droht, ist ein Rückschritt in die Regulierungssteinzeit", kritisierte Schmidt. Der bestehende Wettbewerb im Telefon-Endkundenmarkt werde vollständig ignoriert. Aus der Sicht der Telekom könnte der Endkundenmarkt auch ganz aus der Regulierung entlassen werden, bekräftigte Schmidt die Position der Telekom.
Im Rahmen des nun eingeleiteten Verfahrens werde die Telekom sich energisch für die Beibehaltung des Tarifs einsetzen. "Am Ende kann nur eine Einstellung des Verfahrens stehen", sagte Schmidt voraus. Dennoch müsse auch mit einer negativen Entscheidung für die Telekom gerechnet werden. Damit werde diese dann in einer Reihe von problematischen Entscheidungen des Regulierers stehen, wie etwa auch zu den Gebühren für die Miete von Telekom-Leitungen durch die Konkurrenz.