Wien - Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) soll 30 bis 40 Millionen Euro an Steuern schuldig geblieben sein, als er im Dezember 2002 49 Prozent seiner Anteile an der Bawag in seine Stiftung einbrachte.

Das berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf eine Anzeige, die beim Finanzministerium vor einigen Wochen eingegangen sein soll. Der ÖGB beruft sich auf eine angebliche Steuerbefreiung.

Die ÖGB-Anteile an der Bawag, die sich derzeit in Turbulenzen rund um die Causa der Refco-Kredite befindet, wurden demnach in die "Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung" eingebracht. Kolportierter Wert des Pakets laut "Oberösterreichischen Nachrichten": 750 Millionen Euro.

37,5 Millionen Euro Schenkungssteuer

Die fünfprozentige Schenkungssteuer von in diesem Fall immerhin 37,5 Mio. Euro soll der ÖGB dem Wiener Finanzamt für Körperschaftssteuern bis heute schuldig sein. Der Büroleiter von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Matthias Winckler, bestätigte, dass eine diesbezügliche Anzeige eingegangen sei.

Der ÖGB beruft sich auf eine gesetzliche Steuerbefreiung: Mitte der 90er Jahre wurde die Praxis, dass der Verein ÖGB, steuerlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts behandelt wird, gesetzlich fixiert.

Bei der 750 Mio.-Schenkung an seine Stiftung berief sich der ÖGB auf dieses Gesetz, obwohl dieses ausdrücklich nur die Körperschaftssteuer und Teile der Umsatzsteuer betrifft, nicht aber die Schenkungssteuer. Aufgrund der Anzeige überprüft die Finanz nun den Fall.

ÖGB weist Vorwürfe zurück

Der ÖGB wies Mittwoch Abend in einer Reaktion auf den Bericht den Vorwurf zurück. "Der ÖGB hat keine Steuerschulden und wir sind uns dessen sicher, dass wir alle gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt haben", meinte ÖGB-Finanzchef und BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger.n".

Der ÖGB habe weder Steuerschulden noch gebe es eine Vorschreibung der zuständigen Finanzbehörde. "Daher kann auch nicht von einer Zurückhaltung einer etwaigen Steuervorschreibung die Rede sein", so Weninger.

"Bemerkenswert" sei, dass Medien offensichtlich vom Finanzministerium früher über Anzeigen informiert würden als die Betroffenen selbst. (APA)