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Foto: APA/Pfarrhofer
Wien - Österreich ergreift umfassende Maßnahmen zur Abwehr der Vogelgrippe. Weil seit Anfang der Woche weitere Fälle der Geflügelpest im rumänischen Donaudelta und in der Umgebung von Moskau bekannt geworden sind, wird es ab 22. Oktober für ganz Österreich ein Verbot der Freilandhaltung von Geflügel geben.

Das Verbot ist zunächst bis 15. Dezember befristet, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dies gab Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am Donnerstag nach einem Expertengespräch in ihrem Ministerium bekannt. "Das Verbot gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für Hobbyzüchter und Kleinbetriebe", erklärte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat.

Freilandeier bleiben Freilandeier

Rauch-Kallat betonte, dass die Agrarwirtschaft selbst auf solche Vorkehrungen gedrängt hätte: "Wir wollen die Freilandhaltung nicht länger als notwendig verbieten. 'Freilandeier' werden trotzdem Freilandeier sein." Es käme auf eine möglichst artgerechte Haltung an.

Auch Vögel als Haustiere betroffen

Wichtig ist, dass jede Form von Geflügel ab Samstag in geschlossenen Räumen gehalten werden muss. Dies gilt zum Beispiel auch für die indischen Laufenten, die von Gartenbesitzern zur Bekämpfung der Schneckenplage gehalten werden. Jedwedes Vogelvieh als Haustier ist betroffen.

Das Verbot ist Kernpunkt eines ganzen Maßnahmenpakets

  • Registrierungspflicht

    Alle Betriebe und auch private Haushalte die Geflügel und Vögel im Freiland halten, und mit Wildvögeln in Kontakt kommen konnen müssen bei den Bezirkshauptmannschaften bis 11. November dieses Jahres registriert werden. Ausgenommen sind Vögel die im Haus gehalten werden. Die Ministerin: "Wir wollen auch die Kleinbetriebe über die notwendigen Hygienemaßnahmen informieren."

  • Stallpflicht

    Alle als Haustiere gehaltenen Geflügel sind dauerhaft in geschlossenen Räumen zu halten, um den Kontakt zu Wildgeflügel zu verhindern. Dies gilt auch für private Vogelbesitzer.

    Maria Rauch-Kallat: "Uns geht es darum, das österreichische Geflügel bestmöglich zu schützen. Das gilt für ganz Österreich. Wir haben uns entschieden, keine regionalen Verbote auszusprechen, weil wir nicht ausschließen können, dass versprengte Wildvögel auch in andere Regionen kommen."

  • Ausstellungsverbot

    Alle Verkaufsmärkte, Ausstellungen oder Vorführungen, bei denen Geflügel lebend gehandelt, ausgestellt oder getauscht werden, sind untersagt.

  • Tiertrennung

    In der Geflügelhaltung ist eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherzustellen.

  • Meldepflicht für tote Wildvögel

    Das Auffinden toter Wildvögel muss von jedem Österreicher der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. (APA)