Wien - Das neue Postgesetz soll nicht mehr - wie geplant - am 1. Jänner 2006 in Kraft treten, sondern erst am 1. März. Dies habe das Parlament mit Regierungsmehrheit am Mittwoch beschlossen, berichtet "Die Presse" am Freitag unter Berufung auf den verabschiedeten Gesetzestext. Die Regierung zieht damit die Konsequenzen aus dem von SPÖ und Grünen angekündigten Veto im Bundesrat, durch das sich die endgültige Verabschiedung im Nationalrat voraussichtlich auf das nächste Jahr verschieben wird.

Die Oppositionsparteien wollen damit, wie berichtet, den von der Regierung angepeilten Börsegang der Post noch vor den nächsten Wahlen blockieren. Das neue Postgesetz, das die weitere Liberalisierung des Postmarktes regelt, gilt als Voraussetzung für den Börsegang. Die ÖIAG hatte vor ihrem für 16. Dezember geplanten Privatisierungsbeschluss im Aufsichtsrat die Verabschiedung des neuen Postgesetzes verlangt.

In ÖVP-Kreisen machten zuletzt Gerüchte die Runde, wonach die Regierung eine Verschiebung des Börsegangs auf die Zeit nach den Nationalratswahlen im Oktober 2006 überlege. Zur APA hieß es aus Regierungskreisen am Freitag jedoch, dass nicht zuletzt der Finanzminister an einem Börsegang der Post noch in dieser Legislaturperiode festhalte.

Zuletzt hatte man deshalb schon auf Regierungsseite betont, dass man den ÖIAG-Aufsichtsräten, wenn notwendig, sicherlich glaubhaft versichern könne, dass das Postgesetz nach dem Beschluss in erster Lesung vergangenen Mittwoch dann auch nach dem Beharrungsbeschluss in unveränderter Form kommen werde, selbst wenn dieser erst nächstes Jahr fallen sollte. Für die Vorbereitung des Börsegangs benötigt die Post nach eigenen Angaben rund ein halbes Jahr.

Veto-Möglichkeit bei Ämter-Schließungen

Kernpunkt der Novelle ist die Einsetzung eines Post-Regulators im Jahr 2008 sowie eine Veto-Möglichkeit für den zuständigen Minister bei Postämter-Schließungen. Außerdem trifft die nun verabschiedete Postgesetz-Novelle auch konkrete zeitliche Vorkehrungen in Sachen Liberalisierung des Postmarkts. Bis 2009 wird garantiert, dass Briefsendungen (bis 50 Gramm) nur von der Post AG, nicht aber von privaten Anbietern übernommen werden dürfen. Für den Zeitraum danach gibt es keine Festlegung. Dies hängt noch von Vorgaben der EU zur Marktöffnung ab.

Von Seiten der SPÖ begründete der Abgeordnete Kurt Eder das Nein seiner Fraktion damit, dass hinter der scheinbar harmlosen Novelle der Privatisierungsgedanke stecke. Konsequenzen daraus wären Preissteigerungen und Postämterschließungen, befürchtet Eder. Freilich ist auch die SPÖ nicht grundsätzlich dagegen, das Unternehmen dereinst an die Börse zu bringen. Allerdings sollten zunächst die Rahmenbedingungen der EU abgewartet werden, "bevor man ein Abenteuer eingeht".

Die Grün-Abgeordnete Gabriela Moser konnte die Eile der Koalition ebenfalls nicht ganz nachvollziehen. Wenn der Regulator erst 2008 sein Amt antrete, warum müsse man dann seine Funktion schon jetzt festlegen, fragte sie sich. Ebenfalls nicht begeistert ist Moser von der Veto-Möglichkeit des Infrastrukturministeriums bei Ämter-Schließungen, da diese nicht weit genug gehe. Vielmehr müsste gesetzlich festgelegt werden, dass in einer bestimmten Umgebung Zugang zu einem Postamt bestehe, egal ob man jetzt in Wien-Mitte oder in Grammatneusiedl lebe.

"Wenn wir mal draufpicken..."

Die Koalition konnte die Einwände nicht nachvollziehen. Für das BZÖ meinte der Abgeordnete Klaus Wittauer, dass man angesichts der anstehenden Liberalisierung des Postmarkts auf EU-Ebene das Unternehmen schon jetzt fit machen müsse und nicht bis zum letzten Moment warten könne. Der VP-Mandatar Werner Miedl betonte, Panikmache bringe niemanden weiter. Die Koalition mache auch mit diesem Gesetz klar, dass kein Post-Standort ersatzlos gestrichen werden könne.

Vizekanzler Hubert Gorbach (BZÖ) sieht das Gesetz nicht als Vorausleistung zur Privatisierung, sondern als Notwendigkeit, um betriebswirtschaftlich gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies bedeute aber nicht, dass man auf die Teil-Privatisierung verzichten werde. Hier sei man sehr konsequent, verglich Gorbach die Regierung mit einer Briefmarke: "Wenn wir mal draufpicken, bleiben wir auch drauf, bis wir am Ziel sind."

Rückverweisung und Veto

SPÖ und Grüne wollen die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zunächst für eine Rückverweisung der Materie in den Ausschuss und dann für ein Länderkammer-Veto im Dezember nützen. Damit könnte der Beharrungsbeschluss des Nationalrats nur in einer Sondersitzung in den letzten zehn Dezember-Tagen oder im ersten regulären Plenum nach den Weihnachtsferien stattfinden. (APA/red)