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Der weiße Wahlzettel für die Gemeinderatswahl: in der Mitte eine Rubrik für die Vorzugsstimme im Wahlkreis, ganz rechts sind zwei Felder für wienweite Vorzugsstimmen.

Foto: APA
Die größte Hürde bei der Stimmabgabe am Sonntag dürfte das Vergeben von Vorzugsstimmen werden: Denn erstmals können bei diesmal bei zwei Kreuzerln insgesamt vier Vorzugsstimmen abgegeben werden.

Am einfachsten ist es bei dem gelben Wahlzettel für die Bezirksvertretungswahl: Hier kann eine Vorzugsstimme für einen Bezirkskandidaten abgegeben werden.

Beim zweiten, dem weißen Wahlzettel für die Landtags-und Gemeinderatswahl aber gibt es insgesamt drei Möglichkeiten für Vorzugsstimmen. Eine kann für den Wahlkreis abgegeben werden. Und daneben sind noch zwei weitere Felder, auf denen wienweit Vorzugsstimmen vergeben werden können. In letzterer Rubrik zweimal denselben Namen anzugeben, ist sinnlos - er zählt nur einmal. Passt der Name nicht zur Parteiliste, wird das Kreuzerl gewertet, die Vorzugsstimme aber nicht.

Die entsprechenden Kandidatenlisten werden in den Wahllokalen aushängen.

Nur der gelbe Stimmzettel

Eine Gruppe wird allerdings nur einen Wahlzettel bekommen: Nichtösterreichische EU-Bürger bekommen nur den gelben Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahl und ein verschließbares Wahlkuvert ihres Bezirkes. An der Gemeinderatswahl können diese EU-Bürger nicht teilnehmen, da der Gemeinderat in Wien gleichzeitig Landtag ist, und gesetzgebende Körperschaften von nichtösterreichischen EU-Bürgern nicht gewählt werden dürfen.

Am Sonntag haben in Wien die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Für Wahlkarten-Wähler gibt es zusätzliche Wahllokale am Westbahnhof, Südbahnhof, Franz-Josefs-Bahnhof und am Bahnhof Wien-Mitte (in der Nähe der Einstiegsstelle des Flughafenschnellzuges CAT). Diese sind von 5.30 bis 17 Uhr geöffnet.

Bei der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl ist es nicht möglich außerhalb des Stadtgebietes zu wählen. Da der Flughafen Wien-Schwechat in Niederösterreich liegt, kann dort nicht gewählt werden.

Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis wie zum Beispiel Personalausweis, Pass, Führerschein, Schüler- oder Studierendenausweis. Die "Amtliche Wahlinformation" gilt nicht als Ausweis, es erleichtert aber die Arbeit der Wahlbehörde, wenn sie mitgebracht wird. Die Wahlinformation wurde rund zehn Tage vor der Wahl an alle Wahlberechtigten versendet. Darin steht auch, wo sich das zuständige Wahllokal befindet. (frei, DER STANDARD, Printausgabe 22./23.10.2005)