Vier Bundesräte können sich laut Paragraf 14 der Geschäftsordnung nur mit Zustimmung der Mehrheit des Bundesrates zur Fraktion zusammenschließen. Da auch die Grünen als Fraktion anerkannt wurden, gebe es prinzipiell die Bereitschaft bei den anderen Fraktionen, auch die vier Freiheitlichen als eigene Fraktion anzuerkennen, vermutete Bundesrats-Direktor Walter Labuda im Gespräch mit der APA.
"Erklärungsbedarf"
Die vier freiheitlichen Bundesräte könnten demnach in der nächsten Sitzung am 4. November einen Antrag stellen und es wird ihnen voraussichtlich auch ein Fraktionsstatus zuerkannt - aber wohl nur für ein Monat. Ansonsten gebe es wohl "Erklärungsbedarf", wenn der Bundesrat diesem Antrag nicht wie bei den Grünen nachkomme, gibt auch Bundesratspräsident Peter Mitterer (B) gegenüber der APA zu bedenken.
Wenn sich dann der Wiener Landtag konstituiert, reduzieren sich die Freiheitlichen im Bundesrat noch mal von vier auf drei. Wie sich dann die Fraktionen dazu verhalten werden, vermag Labuda nicht zu beurteilen. Es sei wahrscheinlich, dass die Freiheitlichen dann bei der Sitzung am 1. Dezember sowieso auf einen Antrag zur Anerkennung verzichten werden, glaubt Labuda. "Denn das macht man nur dann, wenn es Erfolg hat". Dem widersprach Mitterer: Natürlich werde formal ein Antrag gestellt.
Schmerzlich
Der Verlust des Fraktionsstatus ist jedenfalls schmerzlich: Die Freiheitlichen sind dann nicht mehr in der Präsidialkonferenz vertreten - abgesehen von Mitterer. Die Fraktionsführer haben in der Präsidialkonferenz zwar nur beratende Funktion für den Präsidenten, aber es ist für den Informationsfluss nicht unwesentlich, dort eingebunden zu sein. Schließlich ist die Präsidiale das Steuerungsinstrument, wo über die Anwendung der Geschäftsordnung und die Terminplanung beraten wird. Mit der Übergabe der Kärntner Vorsitzführung mit Anfang 2006 an Niederösterreich ist in der Präsidiale dann kein freiheitlicher Bundesrat mehr vertreten.
Stimmrecht weg
Ebenso verlieren die Freiheitlichen ihr Stimmrecht in den Ausschüssen und haben in Fragestunden an Regierungsmitglieder kein Fragerecht mehr, da die Voraussetzung dafür der Fraktionsstatus ist. Außerdem müssen sie auf Ordner und Schriftführer verzichten. "Sie sind praktisch aus allen Organen draußen", erklärte Labuda. Für einen Dringlichen Antrag benötigt man auch fünf Mandatare. Ganz "ohne Betreuung" werden die freiheitlichen Bundesräte freilich dennoch nicht sein, da sie über den freiheitlichen Parlamentsklub über die Beschlüsse im Nationalrat informiert werden.
Mitterer sieht die Situation nicht so dramatisch: Es mache keinen Unterschied, ob ein freiheitlicher Klubobmann in der Präsidiale dabei ist oder nicht. Es fallen dort ohnehin keine Mehrheitsentscheidungen, die Entscheidungen trifft der Vorsitzende. Der BZÖ-Politiker kündigte allerdings an, dass die freiheitlichen Bundesräte sehr wohl an den Ausschüssen teilnehmen werden - auch wenn sie nicht mitabstimmen dürfen. "Das ist sicher von uns geplant. Es gibt die Pflicht, sich zu informieren. Das ist auch eine Holschuld."