Wien - Der von der Regierung Ende April zur Begutachtung ausgesandte Entwurf über eine Pensionsreform im Öffentlichen Dienst soll bis 2003 Einsparungen von rund 9,4 Milliarden Schilling bringen. Das ist fast das Doppelte der bisher kolportierten Zahlen. Bisher hatte die Regierung davon gesprochen, den erwarteten Anstieg der Ausgaben für die Beamtenpensionen um zehn Mrd. S in diesem Zeitraum auf fünf Mrd. S drücken zu wollen. Eckpunkte der Reform sind - wie bereits bekannt - die Anhebung des Pensionsantrittsalters von 60 auf 61,5 Jahre beginnend mit Oktober 2000 bis Oktober 2002, die Anhebung der Abschläge für jedes Jahr Frühpension von derzeit zwei auf drei Prozentpunkte sowie die Erhöhung des Pensionsbeitrages der aktiven Beamten und des Pensionssicherungsbeitrags der Beamtenpensionisten um je 0,8 Prozentpunkte. Bei den Hinterbliebenenpensionen kommt es zu einer Leistungsbegrenzung durch die Einführung einer Bandbreite zwischen null und 60 Prozent der Pension des verstorbenen Ehepartners, zur Schaffung einer Leistungsobergrenze für die Bezieher hoher Einkommen und zur Erhöhung des "Schutzbetrages" auf 20.000 S für Bezieher geringer Einkommen. Das Frühpensionsantrittsalter von 60 Jahren bleibt für Beamte mit einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von mindestens 40 Jahren bestehen. Was die Pensionsanpassungen betrifft, wird wie im ASVG das Modell der "Nettoanpassung" kombiniert mit einer Wertsicherung für niedrige Beamtenpensionen bei einem allfälligen Unterschreiten der Inflationsrate. Eine Bezugskürzung wird es künftig bei längeren Krankenständen ab dem siebenten Krankenstandsmonat geben. Beschränkt wird auch die beitragsfreie Zurechnung von Zeiten zur ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit. Diese wird nur mehr bis zum gesetzlichen Pensionsalter und maximal bis zu einem Ruhegenuss von 75 Prozent der Bemessungsgrundlage möglich sein. Bis 24. Mai können nun Interessensvertretungen und die Gewerkschaften ihre Stellungnahmen einbringen. (APA)