Medien
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Norwegen - Urteil gegen kritische Zeitung gerügt
Die Verurteilung einer norwegischen Zeitung wegen eines kritischen Berichts über misslungene
Schönheitsoperationen ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Zu diesem Schluss kam der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in einem am Dienstag gefällten Urteil. Das Gericht gab damit der
in Bergen erscheinenden Tageszeitung "Bergens Tidende", ihrem ehemaligen Chefradakteur und einem Reporter Recht.
Die Regierung in Oslo wurde angewiesen, der Zeitung umgerechnet rund 9,43 Millionen Schilling (685.131 Euro)
Schadenersatz zu zahlen, die beiden Journalisten sollen jeweils etwa 84.000 Schilling erhalten.
Der Zeitungsverlag und die heute 67 und 55 Jahre alten Journalisten waren 1994 nach der Klage des in dem Artikel
kritisierten Schönheitschirurgen verurteilt worden. Die norwegische Justiz räumte zwar ein, dass der Bericht im Großen und
Ganzen der Wahrheit entsprach. Dennoch verhängte der höchste Gerichtshof des Landes gegen den Verlag und die
Journalisten Geldbußen wegen Rufschädigung in Höhe von zusammen mehr als sieben Millionen Schilling. Dagegen legten
die Verurteilten Beschwerde beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der Gerichtshof stellte fest, dass der
fragliche Artikel in korrekter Weise die Zeugenaussagen von mehreren betroffenen Frauen widergab. Insofern sei die
Verurteilung der Zeitung und der Journalisten ungerechtfertigt gewesen.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu
überwachen. Seine Urteile sind für die Unterzeichner dieser Konvention, zu denen Norwegen gehört, bindend. (APA)