Grasser habe bei seiner Hochzeit in Weißenkirchen aber höchstens als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft genommen, argumentiert Pilz. Laut Par. 22 Absatz 1 Meldegesetz begeht jemand eine Verwaltungsübertretung, wer sich ohne Unterkunftsnahme anmeldet. Höchststrafe: 726 Euro. Pilz richtet deshalb parlamentarische Anfragen an Innenministerin Liese Prokop und an Grasser, von dem er wissen will: "Warum können Sie nicht einmal heiraten, ohne das Gesetz zu verletzen."
Das Kuriose an der Sache: Eigentlich wäre es rein rechtlich gar nicht nötig gewesen, sich in der Hochzeits-Gemeinde zu melden. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, an jedem österreichischen Standesamt und auch im Ausland zu heiraten. Lediglich die Ehefähigkeit muss vom "Heimatsstandesamt" festgestellt werden. Der Akt wandert dann automatisch an den gewünschten Hochzeitsort.
Die zuständigen Wiener Behörden wollte man diesbezüglich aber offenbar außen vor lassen. Weißenkirchens Bürgermeister Toni Bodenstein begründete den kurzfristigen Wohnsitzwechsel des Finanzministers vor einigen Tagen im "Kurier" folgendermaßen: "So konnten wir die Hochzeit ohne Probleme mit den Wiener Standesämtern in Weißenkirchen organisieren."