Wien - Staatssekretär Helmut Kukacka (V) hat am Sonntag vorgeschlagen, eine Verpflichtung zur Mitbenutzung von Handymasten bundesweit gesetzlich zu regeln. "Um eine stärkere Reduktion der Handymasten in Österreich zu erreichen, muss auch der Bund im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten einen Beitrag zur Mitbenutzung und Reduzierung der Handymasten leisten", erklärte Kukacka, der die am Freitag erfolgte Einigung zwischen Mastenbetreibern und dem Land Niederösterreich begrüßte.

Kann-Bestimmung

Derzeit sei nur eine Kann-Bestimmung für die Mitbenutzung von Handymasten gesetzlich vorgesehen, bzw. müssen Eigentümer von Masten und Betreiber von öffentlichen Kommunikationsnetzen, wie Feuerwehr, Rettungsdiensten sowie Sicherheitsbehörden die Mitbenutzung gestatten. Er schlage nun vor, dass in einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung für Mobilfunkbetreiber zur Mitbenutzung von Handymasten durch andere private Handybetreiber vorgesehen werde, soweit dies technisch möglich sei, sagte Kukacka in einer Aussendung. Aus einer Kann-Bestimmung sollte eine Muss-Bestimmung werden. Dies sei "eine vernünftige Konsequenz aus der niederösterreichischen Diskussion".

"Der Bund sollte jetzt seine gesetzlichen Möglichkeiten nützen, um diesen guten niederösterreichischen Kompromiss auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen". Damit würde der Beschränkung des Wildwuchses der Handymasten auch von Seiten des Bundes entsprechend Rechnung getragen und die negativen Auswirkungen auf das Land- und Ortsbild könnten auch bundesweit vermindert werden, meinte der Staatssekretär. (APA)