Der Beraterdschungel fordere seine Opfer. Und erst einmal wurde ein Unternehmensberater verurteilt, da er bei seiner Arbeit übersehen hatte, dass das betreute Unternehmen bereits konkursreif gewesen war. Selbst im konkreten Fall haftete der Arbeitgeber, da nach OGH selbst eine unrichtige Beratung nicht von der unternehmerischen Verantwortung befreie, so ein von Thomas Ratka, Fachbereichsleiter Rechtswissenschaften an der FH Wien, Studiengang Unternehmensführung vorgetragenes Praxisbeispiel. Ratka: "Je allgemeiner der Vertragsumfang, je ungeregelter die Beratungsleistung, umso weniger kann der Berater haftbar gemacht werden."

Neben Ratka saßen Martin Hagleitner, Geschäftsführer der Wiener Niederlassung des Malik Management Zentrum St. Gallen, Clemens Völkl vom Institut für Zivilrecht (Universität Wien) und Wolfgang Völkl, Rechtsanwalt und Ausschussmitglied und Finanzreferent der Wiener Rechtsanwaltskammer zum Thema "Schlecht beraten - wer zahlt?" am Podium der FH Wien. Im Gros - so der Tenor - stelle sich die aktuelle Situation dergestalt dar, als es einen Teil der Beraterbranche gebe, der rigoros hafte - wie Anwälte oder Steuerberater -, und einen anderen, der in einer rechtlichen Grauzone vergleichsweise viele Freiheiten genieße.

Mögliche Abgrenzung

Es sei der Markt, der Dilettantismus regle, sagt Martin Hagleitner, das Qualitätsbewusstsein seitens der Kunden sei enorm gestiegen. Das Image der Brache sehe er zudem nicht allein durch die "unzähligen mysteriösen Coaches" gefährdet, sondern auch durch größere Consulting-Unternehmen, die seines Erachtens zu oft Studienabgänger direkt mit Beratungsmandaten betrauen würden.

Clemens Völkl rät zur genauen Definition des Leistungsumfanges. Erst damit sei vor Gericht feststellbar, ob Pflichten verletzt worden seien. Nicht zuletzt wies Haftungsexperte Wolfgang Völkl auf das Service der Anwaltskammer hin, treuhändig übergebenes Vermögen elektronisch "plombieren" zu lassen, sodass der Treuhänder nicht mehr eigenmächtig darüber verfügen könne. (Der Standard, Printausgabe 29./30.10.2005)