Geschlechterpolitik
Armut ist noch immer Frauenproblem
Armutskonferenz: Problem liegt bei der Verteilung
Wien - Im Rahmen eines "öffentlichen Hearings" der Armutskonferenz unter dem Motto "Soziale
Grundrechte" wurde am Dienstag Kritik an der Sozialpolitik der neuen Bundesregierung geübt.
Themenschwerpunkte waren eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen, Armut bei Kindern, eine
bedarfsorientierte Mindestsicherung und ein Konzept der "stofflichen Grundsicherung". Die Armutskonferenz
ist ein Netzwerk sozialer Organisationen "gegen Armut und soziale Ausgrenzung". Das Hearing fand im
Rahmen einer Aktionswoche zum Thema Armut statt.
Sieglinde Rosenberger vom Institut für Politikwissenschaften an der Universität Wien verwies auf die
Verankerung von sozialen Grundrechten in der Menschenrechtskonvention der UNO, wobei sie das Recht auf
soziale Sicherheit und das Recht auf Arbeit als die beiden zentralen sozialen Grundrechte nannte. Für
Österreich als Staat, der die Konvention ratifiziert hat, entstehe daraus eine moralische Verpflichtung, so
Rosenberger. An der sozialpolitischen Entwicklung der vergangenen zehn Jahre in Österreich kritisierte sie,
dass es zu Diffamierungen von Sozialleistungen auf Grund von Erwerbslosigkeit bei gleichzeitiger Steigerung
von "reinen Familienleistungen", die nicht als Sozialleistungen deklariert wurden, gekommen sei. Soziale
Leistungen basierend auf Grund der Würde des Menschseins würden dadurch nicht anerkannt, um den
Stellenwert von sozialen Grundrechten sei es daher in Österreich nicht gut bestellt, so Rosenberger.
Politik müsste sich stärker zu sozialen Grundrechten bekennen
Zur Situation der Frauen stellte Rosenberger fest, dass eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen in
Österreich empirisch nicht gegeben ist. Zu den bei Männern üblichen Säulen der Existenzsicherung, nämlich
Erwerbstätigkeit und Anspruch auf Sozialhilfe (inklusive Staatsbürgerschaft) käme bei Frauen noch Familie und
Ehe als "dritte Säule", was die Stellung der Frauen in der Erwerbstätigkeit erheblich schwäche. Frauen würden
am Arbeitsmarkt aufgrund ihrer familiarisierten Rollenzuschreibung immer noch als Risikogruppe gesehen und
auch als solche behandelt, so Rosenberger. Die Politik müsste dieser Entwicklung entgegensteuern, derzeit sei
jedoch eher das Gegenteil der Fall.
Monika Pinterits von der Kinder- und Jugendanwaltschaft machte auf das in Österreich kaum thematisierte
Phänomen Kinderarmut und soziale Not bei Kindern aufmerksam. So gebe es keine statistische Auskunft zu
diesem Thema, Kinder würden nicht als eigenständige Personen, sondern nur als Teil von Familien gerechnet.
Die Problematik dürfe nicht eindimensional-monetär betrachtet werden, auch Möglichkeiten der sozialen
Teilnahme, Wohnsituation, Gesundheit und vor allem Bildung, aber auch migrantenspezifische Probleme
müssten erfasst werden. Pinterits kritisierte, dass die UNO-Konvention über Rechte der Kinder in Österreich
nicht im Verfassungsrang verankert sei. Außerdem meinte sie: "Niemand kann garantieren, dass
Steuerbegünstigungen für Familien den Kindern zugute kommt."
Prammer: Regierung und Wirtschaft sind gefordert
Armut sei noch immer primär ein Frauenproblem, stellte die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende
Barbara Prammer fest. Sie meinte in einer
Aussendung, Armut betreffe zum großen Teil Alleinerzieherinnen, Migrantinnen und erwerbslose, geschiedene
Frauen. Prammer erhob in diesem Zusammenhang die Forderung nach einem Mindesteinkommen.
"Es ist abzusehen, dass die Armutsproblematik durch die Vorhaben der 'blau-schwarzen' Regierung wesentlich
verstärkt wird", befürchtete Prammer. Um tatsächliche Verbesserungen für finanziell schlechter gestellte
Menschen zu erreichen, sei die Wirtschaft gefordert, den Menschen Mindesteinkommen zu ermöglichen, mit
denen diese ihr Auskommen haben. Die eigenständige Existenzsicherung, auch im Alter, nannte Prammer als
entscheidenden Schritt gegen die Armutsfalle.
(APA)