Der 16. Deutsche Bundestag ist am 18. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Einige Abgeordneten dürften bald wieder aus dem Reichstag ausziehen, falls es zu Neuwahlen kommt.

Aber der Spielraum bei den Koalitionsverhandlungen sei "noch nicht ausgereizt", sagen Verfassungsjuristen im Bundestag. Es werde erwartet, dass weiterverhandelt werde, auch wenn die Aussicht auf die Bildung einer Koalition gering sei. Nach "gegebener Zeit" - dazu gibt es keine Festlegung - muss der Bundespräsident laut Artikel 63 des Grundgesetzes dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen.

Der Bundeskanzler wird dann "auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache" gewählt, heißt es im Grundgesetz. Beim ersten Mal hat Bundespräsident Horst Köhler das Vorschlagsrecht. Traditionell nominieren Bundespräsidenten den Chef der stärksten Bundestagsfraktion.

Verfehlt der Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, können bei weiteren Wahlgängen auch andere Kandidaten antreten. Damit wäre auch eine Kampfabstimmung etwa zwischen Gerhard Schröder und Angela Merkel möglich. Zwischen dem ersten und zweiten Durchgang können bis zu 14 Tage liegen, der zweite und dritte Wahlgang müssen hintereinander stattfinden.

Im dritten Anlauf kann die einfache Mehrheit reichen. Dann kommt es wieder auf den Bundespräsidenten an. Wenn der Gewählte nicht die absolute Mehrheit erhalten hat, "so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen", heißt es im Grundgesetz.

Kanzlerwahl 2006

Eine Frist, wann die Neuwahl angesetzt werden muss, gibt Artikel 39 vor: "Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt", heißt es dort. Um auf den 26. März zu kommen, wo bereits Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt angesetzt sind, dürfte das Prozedere der Kanzlerwahl nicht vor Jahresbeginn 2006 starten.

Damit müssten die Koalitionsverhandlungen zumindest formal bis Jahresende aufrecht bleiben. Gerhard Schröder bliebe bis zu Neuwahlen geschäftsführender Kanzler. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 2.11.2005)