Wien - An ihrer Arbeitsstätte, dem Wiener Juridicum, sitzen sie nur wenige Meter voneinander entfernt, im Streit um die Rückgabe von fünf wertvollen Klimt-Bildern zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich sind sie als Gutachter dagegen Kontrahenten. Nachdem der Vorstand des Instituts für Zivilrecht, Rudolf Welser, vor zwei Monaten sein zusammen mit Christian Rabl für die Klägerin Altmann erstelltes Gutachten "Der Fall Klimt" (Manz) publiziert hat, kontert der Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Heinz Krejci, nun mit der Veröffentlichung von "Der Klimt-Streit" (Verlag Österreich).

Testament

In dem Rechtsstreit geht es um zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und drei Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden: "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" sowie "Häuser in Unterach am Attersee". Diese befanden sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, und gelangten während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere.

Entzündet hat sich der Streit am Testament der 1925 verstorbenen Adele. In diesem "bittet" sie ihren Mann Ferdinand, die Bilder "nach seinem Tode der österreichischen Staats-Gallerie in Wien...zu hinterlassen". Dann wird der Fall kompliziert: 1936 übergab Ferdinand der Österreichischen Galerie mit "Schloss Kammer am Attersee III" ein weiteres Klimt-Bild. 1938 wurde er enteignet und musste in die Schweiz flüchten.

"Knackpunkt"

1941 übergab sein von den Nazis eingesetzter Vermögensverwalter Dr. Führer "Adele Bloch-Bauer I" und "Apfelbaum I" der Österreichischen Galerie, obwohl Ferdinand noch lebte. Dafür erhielt er "Schloss Kammer am Attersee III" zurück. "Buchenwald (Birkenwald)" verkaufte Führer 1942 an die Städtische Sammlung in Wien, "Adele Bloch-Bauer II" 1943 an die Galerie. "Häuser in Unterach am Attersee" dürfte Führer behalten haben, später gelangte es in die Österreichische Galerie. Ferdinand Bloch-Bauer starb 1945, als Erben hatte er zuvor seinen Neffen und seine zwei Nichten (darunter Altmann) eingesetzt. In seinem Testament findet sich kein Hinweis auf die Bilder.

"Knackpunkt" ist nun die Interpretation der letztwilligen Verfügung: Während Welser und Rabl meinen, dass das Testament Adeles keine verpflichtende Anordnung für ihren Mann enthielt ("Das Wort 'Bitte' bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein unverbindliches Ersuchen"), sieht dies Krejci anders: So zeige etwa die Rechtsprechung, dass letztwillige "Bitten" oder "Wünsche" durchaus als Anordnungen verstanden werden. Die Bestimmung sei als "rechtswirksames fideikommissarisches Legat zu werten, das den Universalerben Ferdinand Bloch-Bauer zwar auf seinen Todesfall belastet, ihm jedoch das Recht eingeräumt hat, schon vorher Legatsleistungen zugunsten des Legatars (Österreichische Galerie, Anm.) zu erbringen".

Recht

Folge: Ferdinand wurde nach Ansicht Krejcis also "das Recht eingeräumt, sich, soweit er will, noch weiterhin an den Klimt-Bildern im eigenen Besitz zu erfreuen. Die Bilder sollten ihm jedoch nicht zum freien Verkauf zur Verfügung stehen, sondern der Österreichischen Staatsgalerie gewidmet bleiben." Dieses Legat sei nach Wiedererstehen der Republik wieder aufgelebt. Die Anwendbarkeit des Restitutionsgesetzes auf den Sachverhalt verneint Krejci unter anderem deshalb.

Mittlerweile haben sich die Streitparteien darauf geeinigt, die Entscheidung einem dreiköpfigen Schiedsgericht in Österreich zu überlassen. Eine Entscheidung wurde zunächst bis heute, Dienstag (1. November), angestrebt, mittlerweile wird erst mit einem Schiedsspruch Ende des Jahres gerechnet. (APA)