Graz - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht nach dem Gerichtsurteil zum "Grazer Fahrschulkartell" - fünf Firmen waren wegen Preisabsprachen zu insgesamt 75.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden - wieder mehr Preiswettbewerb. Auch zum Urteil nahm die BWB Stellung. Die Aussagen der Fahrschulinhaber nach dem Prozess seien "die Sach- und die Rechtslage entstellend": Wegen bloßer Treffen werde niemand verurteilt, wohl aber wegen illegaler Absprachen.

"Bei den Zusammenkünften der Fahrschulinhaber, in denen 'über Preise gesprochen' wurde, ist dies in wettbewerbsbeschränkender und rechtswidriger Art und Weise geschehen", so die BWB. Kein einziges der von einer Geldbuße betroffenen Fahrschulunternehmen habe nur "wegen der bloßen Anwesenheit bei den genannten Zusammenkünften eine Geldbuße bekommen", hieß in einer Stellungnahme der Behörde am Mittwoch.

"Intensiver Preiswettbewerb"

Die Treffen zur Preiskartellbildung seien sicher eine Reaktion auf regen Preiswettbewerb gewesen, hätten aber zu einer Beschränkung dieses Preiswettbewerbs zum Nachteil des Konsumenten geführt. Erst während der Ermittlungen der BWB wegen des Verdachts auf Preisabsprachen hat in Graz unter den Fahrschulen wieder mehr Preiswettbewerb Platz gegriffen. "Nach unserem Kenntnistand herrscht in Graz derzeit wieder intensiver Preiswettbewerb", so die BWB.

Preisabsprachen würden von der EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen als besonders schwere Verstöße bezeichnet und könnten im gegebenen Fall durch keinen erkennbaren Ausnahmetatbestand gerechtfertigt werden, so die Wettbewerbsbehörde: "Im Übrigen zeigen österreichweite Preisvergleiche, dass zahlreiche Fahrschulen klar unter den seinerzeitigen Kartellpreisen der betroffenen Grazer Fahrschulen lagen". (APA)