Graz - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht nach dem
Gerichtsurteil zum "Grazer Fahrschulkartell" - fünf Firmen waren
wegen Preisabsprachen zu insgesamt 75.000 Euro Geldstrafe verurteilt
worden - wieder mehr Preiswettbewerb. Auch zum Urteil nahm die BWB
Stellung. Die Aussagen der Fahrschulinhaber nach dem Prozess seien
"die Sach- und die Rechtslage entstellend": Wegen bloßer Treffen
werde niemand verurteilt, wohl aber wegen illegaler Absprachen.
"Bei den Zusammenkünften der Fahrschulinhaber, in denen 'über
Preise gesprochen' wurde, ist dies in wettbewerbsbeschränkender und
rechtswidriger Art und Weise geschehen", so die BWB. Kein einziges
der von einer Geldbuße betroffenen Fahrschulunternehmen habe nur
"wegen der bloßen Anwesenheit bei den genannten Zusammenkünften eine
Geldbuße bekommen", hieß in einer Stellungnahme der Behörde am
Mittwoch.
"Intensiver Preiswettbewerb"
Die Treffen zur Preiskartellbildung seien sicher eine
Reaktion auf regen Preiswettbewerb gewesen, hätten aber zu einer
Beschränkung dieses Preiswettbewerbs zum Nachteil des Konsumenten
geführt. Erst während der Ermittlungen der BWB wegen des Verdachts
auf Preisabsprachen hat in Graz unter den Fahrschulen wieder mehr
Preiswettbewerb Platz gegriffen. "Nach unserem Kenntnistand herrscht
in Graz derzeit wieder intensiver Preiswettbewerb", so die BWB.
Preisabsprachen würden von der EU-Kommission in ihren Leitlinien
zur Festsetzung von Geldbußen als besonders schwere Verstöße
bezeichnet und könnten im gegebenen Fall durch keinen erkennbaren
Ausnahmetatbestand gerechtfertigt werden, so die Wettbewerbsbehörde:
"Im Übrigen zeigen österreichweite Preisvergleiche, dass zahlreiche
Fahrschulen klar unter den seinerzeitigen Kartellpreisen der
betroffenen Grazer Fahrschulen lagen". (APA)