Wien - Vizekanzler Hubert Gorbach (BZÖ) glaubt, dass bei den ÖBB rund 10.000 Mitarbeiter eingespart werden können. Er gehe nach wie vor davon aus, dass die ÖBB mit 35.000 Mitarbeitern auskommen würden, sagte Gorbach am Mittwoch im Gespräch mit der APA auf die Frage, wie viel die Bundesbahnen durch ein neues Dienstrecht einsparen könnten. Derzeit beschäftigen die ÖBB rund 47.000 Eisenbahner.

Den Gesetzesvorstoß, wodurch Eisenbahner in Hinkunft im Konzern bzw. auch an außen stehende Unternehmen versetzt oder, wenn sie sich weigern, gekündigt werden können, will Gorbach "sicherlich" noch vor den Nationalratswahlen im Oktober 2006 durchbringen.

Sich "regelmäßig neu orientieren"

Darauf angesprochen, dass durch Änderungen im Kollektivvertrag bereits 100 Mio. Euro Einsparungen erzielt worden seien und die Regierung der Gewerkschaft noch 2003 zugesagt habe, dafür auf einen Gesetzeseingriff in die Eisenbahnerverträge zu verzichten, meinte Gorbach: Jedes Unternehmen müsse sich regelmäßig neu "orientieren, wenn es im Wettbewerb überleben und Arbeitsplätze sichern will". Die Streikdrohung der Gewerkschaft sei deshalb "destruktiv".

Die Gewerkschaft habe die Vereinbarung zwar umgesetzt, trotzdem könne sie "sich nicht vor den Erkenntnissen verschließen, die man aus der neuen Struktur gewonnen" habe. Erst nach der ÖBB-Strukturreform zu Jahresbeginn könnten die Verantwortlichen nun klar sagen, wie viele Mitarbeiter sie "nicht mehr benötigen". Außerdem seien Fälle aufgetreten, bei denen Mitarbeiter firmenschädigend aufgetreten seien. Dagegen müsse sich das Unternehmen ÖBB zur Wehr setzen können, so Gorbach.

Kukacka: Keine Verfassungsmehrheit notwendig

Für die geplanten Änderungen des ÖBB-Dienstrechts wird laut Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (ÖVP) keine Verfassungsmehrheit im Parlament notwendig sein. Der verfassungsrechtliche Schutz vor Kündigungen bleibe grundsätzlich aufrecht - ebenso wie die "dienst-, sozial- und entgeltrechtlichen Ansprüche" im Falle einer verpflichtenden Versetzung innerhalb des ÖBB-Konzerns oder außerhalb.

Außerdem müsse eine solche Versetzung nach dem Gesetzesvorschlag auch "den persönlichen Fähigkeiten entsprechend zumutbar" sein und dürfe noch dazu auch "den persönlichen Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen", betonte Kukacka am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Verfassungsrechtlich, meint er, sei der Gesetzesvorschlag, der auf eine Änderung des Bundesbahnstrukturgesetzes und allenfalls des Bundesbahnpensionsgesetzes hinauslaufen würde, daher sicherlich gedeckt. (APA)