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Zwei Jahre später, im Bild ein abgesperrter Bahnsteig am Wiener Westbahnhof beim ÖBB-Streik im November 2003, steuert die Bahn wieder auf einen Arbeitskonflikt hin.

Foto: Reuters/LEONHARD FOEGER
Wien - Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) droht ein neuerlicher Arbeitskonflikt. Sollte die Regierung tatsächlich ein neues ÖBB-Dienstrechtsgesetz in Begutachtung schicken, würden die Eisenbahner wieder streiken, sagte Eisenbahner-Gewerkschaft Wilhelm Haberzettl am Mittwoch.

Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (BZÖ) hatte am Dienstag einen neuen Vorstoß angekündigt, laut ÖVP-Staatssekretär Helmut Kukacka soll das neue Eisenbahner-Dienstrecht bereits Mitte 2006 - also noch vor den Nationalratswahlen in einem Jahr - in Kraft treten.

Bahnbedienstete sollen demnach in Hinkunft innerhalb der ÖBB versetzt oder an andere Unternehmen im Bahnumfeld verliehen werden können. Wer sich weigert, soll gekündigt werden können, damit das Management künftig besser das Unternehmen restrukturieren könne.

Ein solches Gesetz sei "eine absolute Kriegserklärung an die Gewerkschaft". Die Gewerkschaft werde "diese Kriegserklärung annehmen", sagte Haberzettl.

"Sklavenhandel"

Er spricht von einem "Eingriff in bestehende kollektivvertragliche Rechte" und wirft der Regierung vor, "eine moderne Form des Sklavenhandels" betreiben zu wollen.

Schon 2003 hatten die Eisenbahner gegen ein ÖBB-Dienstrechtsgesetz gestreikt. Nachdem die Bahn drei Tage stillgestanden war, hatte die Regierung den Entwurf wieder zurückgezogen. Jetzt argumentiert die Regierung, dass die Gewerkschaft eine Flexibilisierung beim Personaleinsatz im Kollektivvertrag bereits zugesichert habe. Klagen einzelner Eisenbahner hätten dies jedoch bisher verhindert.

Gorbach hält aber am neuen ÖBB-Dienstrechtsgesetz fest. Mit Streik zu drohen sei "wohl die dümmste und banalste Art und Weise, eine Verhandlung anzugehen", sagte Gorbach. Die bisherigen Dienstrechtsänderungen seien "nur marginal" gewesen.

Die 2003 angepeilten 100 Mio. Euro Einsparungen habe man zwar erreicht. Anpassungsbedarf sieht Gorbach aber weiterhin bei den Themen Kündigungsschutz und Frühpensionsalter. (APA, red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 03.11.2005)