Konkret haben sich im Vergleich die Veranstalter Gulet, TUI, Thomas Cook (Neckermann), Nazar, Delfin, Taipan und Ruefa verpflichtet, Kunden auf Anforderung die einseitigen Reisepreiserhöhungen des Sommers 2004 zurückzuerstatten. "Die Kunden müssen Kopien der Buchung und der Zahlungsbelege an den Reiseveranstalter schicken und eine Bankverbindung bekannt geben. Der Anspruch sollte bis 31.12. 2005 geltend gemacht werden", erläutert der VKI.
Präzedenzfälle
Die Vergleiche mit den führenden Unternehmen der Branche dürften als Präzedenzfälle gelten. Es sei davon auszugehen, dass sich auch kleinere Reiseveranstalter an diesem Beschluss orientieren, erklärte VKI-Reiserechts-Expertin Maria Ecker auf APA-Anfrage.
Im Durchschnitt werden - je nach Flugstrecke - zwischen 9 Euro und 15 Euro pro Person und Flug rückerstattet.
Im Sommer 2004 erhöhten mehrere Reiseveranstalter einseitig die Preise auch bei bereits gebuchten Reisen; die Reisenden waren von den Reisebüros (als Vermittler) aufgefordert worden, Zuschläge zu bezahlen, bevor sie die Reise antreten konnten. Diese Reisepreiserhöhungen waren mit erhöhten Treibstoffkosten gerechtfertigt worden. Den Reisepreiserhöhungen fehlte aber die vertragliche Grundlage, "weil die entsprechenden Klauseln im Vertrag unklar und intransparent gestaltet waren", so der VKI. Reiseveranstalter dürfen einen bereits vereinbarten Reisepreis nur unter ganz besonderen und klar zu vereinbarenden Umständen und innerhalb bestimmter Fristen erhöhen.
Gerichte geben VKI Recht
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging daher - im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) - gegen diese Klauseln mit Verbandsklage vor und bekam von verschiedenen Gerichten Recht.
Geschädigte Verbraucher können ihre Ansprüche mit einem auf der Website abrufbaren Musterbrief geltend machen. Für den Fall, dass die Rückzahlungen ausbleiben sollten, kündigt der VKI Vertragsstrafen gegen die Veranstalter an.