Einen Erfolg für Finanzminister Karl-Heinz Grasser brachte das Urteil erster Instanz im Verfahren gegen "News" wegen dessen Behauptung, Grasser sei nach seiner Bestellung zum Minister noch Geschäftsführer von Magna-Tochterfirmen gewesen. Das Handelsgericht St. Pölten verurteilte "News" gestern, Dienstag, dazu, eine Gegendarstellung Grassers zu veröffentlichen. Die Zeitschrift wird dagegen Rechtsmittel ergreifen, "wir gehen alle Instanzen durch", erklärte Chefredakteur Alfred Worm gegenüber der APA. "News" hatte Anfang März - in einem Artikel mit dem Titel "Die Frank-Connection" - geschrieben, dass Grasser nach seiner Angelobung noch Geschäftsführer zweier zum Stronach-Konzern gehörender Firmen, der "Sportwetten GmbH" und der "Sport Management International Gmbh" gewesen sei. Dies sei ein Verstoß gegen das Unvereinbarkeitsgesetz. In der Gegendarstellung widerspricht Grasser: Er sei mit internen Beschlüssen am Tag vor seiner Angelobung, am 3. Februar, von seinen Funktionen als Geschäftsführer der "Sport Management International GmbH" und der "Sportwetten GmbH" sowie Prokurist der "MAGNA Europa AG" abberufen worden. Nur die Eintragung der Abberufungen im Firmenbuch sei noch nicht vollzogen gewesen. Eine Interessenkollision oder ein Verstoß gegen das Unvereinbarkeitsgesetz existierten somit nicht. (APA)