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Deutscher Rapper Bushido

Foto: AP/ RUBRA

Das Strafverfahren gegen den 27-jährigen Musiker wegen schwerer Körperverletzung nach einer sommerlichen Rauferei endet am Landesgericht Linz mit einer Diversion. 20.000 Euro Geldbuße muss der Berliner an den Staat entrichten und entgeht so einer Vorstrafe.

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Linz – "Ich habe die Verantwortung übernommen und mich dem Gericht gestellt. Man steht leider als öffentliche Person nicht immer auf der Sonnenseite, jetzt bin ich froh, dass alles vorbei ist" – der Berliner Rapper Bushido zeigte sich am Freitag nach der rund fünfstündigen Verhandlung wegen schwerer Körperversetzung, Nötigung und Urkundenunterdrückung ob des Urteils sichtlich erleichtert. Staatsanwalt Alfred Schaumüller, Verteidiger Wolfgang Fromherz, Opfer- Anwalt Thomas Moser sowie der Beschuldigte selbst einigten sich auf den Diversions- Vorschlag von Richter Erich Jahn.

Braver "Gangsta"

Das Verfahren wurde mit einer Geldbuße von 20.000 Euro eingestellt. Darüber hinaus muss Bushido, der am Verhandlungstag seine Rapper- Allüren geschickt hinter einem smarten Anzug versteckte und sich entgegen seinem Liedgut betont höflich zeigte, 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen und sich mit rund einem Drittel an den Verfahrenskosten des 20-Jährigen Opfers beteiligen.

Rauferei vor Linzer Lokal

Angeklagt war der Musiker aufgrund einer wüsten Rauferei vor einem Linzer In-Lokal. Am 30. Juli fand Bushido seinen 7er-BMW, der vor dem Lokal parkte, gegen 3.00 Uhr mit zwei zerstochenen Reifen vor. Laut Anklage hätten der Rapper und zwei Begleiter einen 19-jährigen Lokalbesucher der Tat verdächtigt, ihn verprügelt und ihm Ausweise sowie ein Fixiermesser als mutmaßliches Tatwerkzeug abgenommen. Bei einer ärztlichen Untersuchung zwei Tage nach dem Zwischenfall wurden bei dem Burschen eine lebensbedrohliche Gehirnblutung und eine Schädelfraktur am Hinterkopf diagnostiziert.

Kaution

Bushido wurde am 3. August in U- Haft genommen, kam aber später gegen eine Kaution von 100.000 Euro frei.

Offene Fragen

Das Verfahren selbst ließ einen Großteil der Fragen offen. So gab der 19-Jährige etwa an, von hinten mit einer Flasche niedergeschlagen worden zu sein. Er habe Bushido zwar nicht erkannt, aber es "kann nur er gewesen sein". Eine Flasche als Tatwaffe schied dann aber laut Sachverständigem Johann Haberl aus: "Die Verletzung dieser Art entsteht nur durch einen flächigen, harten Aufprall wie einen Sturz auf den Hinterkopf."

Nicht geklärt werden konnte auch, wer sich letztlich an den Reifen der Rapper-Limousine vergangen hat. "Ich war es sicher nicht. Ich bin nur beim Auto gestanden und habe mich über das Zischen der Luft gewundert", beteuert das Opfer.

"Staatsfeind Nr. 1"

Bushido, dessen bürgerlicher Name Anis Ferchichi lautet, übernahm mit dem Urteil die Verantwortung für den Raufhandel: "Das ist auch in Ordnung so. Ich habe ja nie bestritten, dass an diesem Abend etwas passiert ist. Er habe dem Opfer aber nur "eine Schelle" verpasst, so der Musiker, dessen neues Album "Staatsfeind Nr. 1" am Prozesstag erschien. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD Printausgabe 5/6.11.2005)