Für sehr alte und damit historische Fahrzeuge, die keine Beleuchtung haben, gilt die Lichtpflicht nicht. Sehr wohl gilt sie allerdings für Oldtimer, die eine Beleuchtung haben. Das gab der ARBÖ am Montag bekannt.
Kritik
Weiters dürfen Nebelscheinwerfer seit 28. Oktober 2005 bei Tag und guter Sicht in Kombination mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht verwendet werden, was unter Anderen vom ARBÖ kritisiert wird. Vollkommen unverständlich sei, weshalb das Nebellicht bei Tag und guter Sicht sowie bei Nacht und sternenklarem Himmel als zusätzliche Beleuchtung freigegeben wurde. "Vier Leuchten pro Auto im Gegenverkehr werden die 'Überblendung' noch verstärken", sagte ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar.