Paris - Mit der Auswahl der Geschworenen hat vor dem
Pariser Appellationsgericht das Berufungsverfahren im
Kinderschänderprozess von Saint-Omer begonnen. Fünf Männer und eine
Frau haben ihre Verurteilung zu Haftstrafen angefochten. In einem
Schreiben, das die Staatsanwaltschaft am Montag dem Gericht vorlegte,
bestätigt der Haupttäter in dem Fall, dass die sechs Kläger
unschuldig seien. Er selbst hat keine Berufung gegen seine im Juli
2004 verhängte 20-jährige Haftstrafe eingelegt.
17 Opfer
In dem Prozess ging es um die sexuelle Misshandlung von 17 Kindern
in einem sozialen Brennpunkt von Outreau, einer Vorstadt von
Boulogne-sur-Mer. Das Martyrium der Opfer soll sich über Jahre
hingezogen haben, und zwar unter Beteiligung von Eltern und anderen
nahen Angehörigen. Bei den Ermittlungen kam es zu einer Reihe von
Pannen, so dass die Medien schon bald von einem Justizskandal
sprachen. Einige der später Freigesprochenen saßen lange in
Untersuchungshaft.
Wegen mangelnder Beweise oder widersprüchlicher Zeugenaussagen kam
es zu sieben Freisprüchen, die als "Justizlotterie" kritisiert
wurden. Zehn der insgesamt 17 Angeklagten erhielten Haftstrafen bis
zu 20 Jahren. Die sechs Verurteilten, die nunmehr in die Berufung
gingen, haben von Anfang an ihre Unschuld beteuert.
(APA/AP)