Paris - Mit der Auswahl der Geschworenen hat vor dem Pariser Appellationsgericht das Berufungsverfahren im Kinderschänderprozess von Saint-Omer begonnen. Fünf Männer und eine Frau haben ihre Verurteilung zu Haftstrafen angefochten. In einem Schreiben, das die Staatsanwaltschaft am Montag dem Gericht vorlegte, bestätigt der Haupttäter in dem Fall, dass die sechs Kläger unschuldig seien. Er selbst hat keine Berufung gegen seine im Juli 2004 verhängte 20-jährige Haftstrafe eingelegt.

17 Opfer

In dem Prozess ging es um die sexuelle Misshandlung von 17 Kindern in einem sozialen Brennpunkt von Outreau, einer Vorstadt von Boulogne-sur-Mer. Das Martyrium der Opfer soll sich über Jahre hingezogen haben, und zwar unter Beteiligung von Eltern und anderen nahen Angehörigen. Bei den Ermittlungen kam es zu einer Reihe von Pannen, so dass die Medien schon bald von einem Justizskandal sprachen. Einige der später Freigesprochenen saßen lange in Untersuchungshaft.

Wegen mangelnder Beweise oder widersprüchlicher Zeugenaussagen kam es zu sieben Freisprüchen, die als "Justizlotterie" kritisiert wurden. Zehn der insgesamt 17 Angeklagten erhielten Haftstrafen bis zu 20 Jahren. Die sechs Verurteilten, die nunmehr in die Berufung gingen, haben von Anfang an ihre Unschuld beteuert. (APA/AP)