Wien - In der eben erschienenen Ausgabe des GÖD-Magazins erläutert der Vorsitzende der Beamtengewerkschaft - und Verhandlungsführer - Fritz Neugebauer deutlich, dass er die von der Regierung gewünschte Abkehr vom Beamtendienstrecht nicht mittragen kann. Und er argumentiert dazu mit dem Verfassungsrecht: "Wenn es zu einer Neufassung des Dienstrechtes kommt, dann muss es auf einem verfassungsrechtlich abgesicherten Fundament stehen."

Dass es in Österreich unkündbare Beamte mit einem eigenen Dienstrecht (das unter anderem auch strengere Disziplinarregeln als in der Privatwirtschaft kennt) gibt, wird in der GÖD als "ein Wert an sich" gesehen, wie das Neugebauers Vorgänger Siegfried Dohr postuliert hat - wofür er von Kritikern der Beamtenprivilegien Spott und Hohn geerntet hat.

Tatsache ist, dass die Beamten Beamte bleiben wollen - und sich nach einer Verhandlungsrunde am 18. Oktober noch bestärkt sehen. Damals hatte der von der Gewerkschaft als Experte nominierte Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, erklärt, dass ein auf privatrechtlichen Verträgen beruhendes Dienstrecht der Verfassungslage nicht entsprechen würde.

Dies aber ist das Ziel eines neuen Bundesmitarbeitergesetzes, wie es sich die Regierungsseite als Dienstgeber des öffentlichen Dienstes vorstellt: Demnach sollten alle öffentlich Bediensteten nach demselben Schema angestellt (und gegebenenfalls auch versetzt oder gekündigt) werden können. Diese Verhandlungen zwischen Regierung und GÖD stocken derzeit. (cs, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 08.11.2005)