Wien - Im Streit um ein neues ÖBB-Dienstrecht könnte ein neuer Kollektivvertrag Abhilfe schaffen. Nach Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach und Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka hat dies am Montagabend auch ÖBB-Personenverkehrsvorstand Stefan Wehinger erklärt. Er sei "überzeugt, dass auch die Gewerkschaft zur Vernunft kommen wird und sich viele Dinge über den Kollektivvertrag regeln lassen", so Wehinger.

Ein neues Dienstrecht sei "absolut notwendig, um das Unternehmen ÖBB nachhaltig sanieren zu können." Die Emotionalität, mit der Debatte derzeit geführt werde, entspreche aber absolut nicht der Bedeutung des Themas. So geführt sei "die Diskussion für das Unternehmen nicht gut", bemühte sich der ÖBB-Vorstand um Deeskalation.

Die Regierung hatte vergangene Woche einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Kündigungsschutz der Eisenbahner gelockert werden sollte. Die Gewerkschaft hatte gegen einen Gesetzeseingriff in die Eisenbahnerverträge mit neuen Streiks gedroht. Für nächste Woche haben Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Infrastrukturminister Gorbach gestern Abend einen Runden Tisch angekündigt.

Gewerkschaft: Vorerst kein Kommentar zu KV-Lösung

Die Eisenbahnergewerkschaft hält sich zu Andeutungen der Regierung, wonach der Konflikt um eine Änderung des ÖBB-Dienstrecht durch einen neuen Kollektivvertrag (KV) gelöst werden könnte, vorerst bedeckt. Ein Sprecher von Gewerkschaftschef Wilhelm Halberzettl wollte am Dienstagvormittag keinen Kommentar dazu abgeben.

Stattdessen verweist die Gewerkschaft weiterhin darauf, dass Probleme im flexiblen Personaleinsatz in den ÖBB nicht auf das bestehende Dienstrecht, sondern auf Managementfehler zurückzuführen seien. Schon Anfang August habe man den ÖBB-Holding-Vorstand in einem Schreiben auf "eine völlig verfehlte Personalplanung" der Konzernfirmen hingewiesen, betonte der Sprecher.

Beschwerden

In dem der APA vorliegenden Schreiben, datiert mit 2.8.2005, heißt es: "In letzter Zeit wenden sich immer mehr Mitarbeiter mit Beschwerden an die Belegschaftsvertretung und an die Gewerkschaft, weil ihnen der Wechsel zu einer anderen Firma im ÖBB-Konzern durch ihre Stammfirma über Monate oder überhaupt gänzlich verwehrt wird. (") Mit Befremden stellen wir fest, dass einige Konzernfirmen wiederholt bekannt gegeben haben, Überkapazitäten an Personal zu haben, andererseits nicht oder nur sehr zögernd Mitarbeiter abgeben, die sich auf freie Stellen in anderen Firmen bewerben und von diesen angefordert werden."

Die Gewerkschaft forderte damals ihrerseits den Vorstand dazu auf, "dass Mitarbeiter nach den einzelvertraglichen Bestimmungen spätestens nach drei Monaten ab Anforderung abgegeben werden müssen (§18 PPA-Geschäftsordnung)". Die Eisenbahnergewerkschaft werde "nicht hinnehmen, dass einerseits ständig Forderungen nach Änderungen des Dienstrechtes erhoben werden, um mehr Flexibilität zu erreichen, andererseits die vorhandene Bereitschaft des Personals und die bestehenden Möglichkeiten des Personalausgleiches nicht ausgeschöpft werden können, weil die Konzernfirmen eine völlig verfehlte Personalplanung betreiben", hieß es schon damals in dem Gewerkschaftsschreiben. (APA)