Auch die Schwelle für die höchstdenkbare "gentechnische Verunreinigung" bei Produkten aus zwei Mais- und Sojasorten wurde festgelegt. Diese Produkte müssen nur dann extra gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als ein Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Die Verordnung, die am Freitag in Kraft tritt, wird laut Haas in Österreich unmittelbar angewandt. Damit sind nun alle Bereiche, die Mais und Soja betreffen, EU-weit geregelt. Bereits seit 1. November müssen in der EU alle Lebensmittel, die aus gentechnisch verändertem Mais oder Soja hergestellt sind, gekennzeichnet werden, sofern sich ihre Eigenschaften von herkömmlichen Produkten unterscheiden. (este)