Deutsche Bundesligavereine dürfen für Radioreportagen aus ihren Fußballstadien ein besonderes Entgelt von den Sendern fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Der Kartellsenat wies damit eine Klage des Privatsenders Radio Hamburg ab. Dieser wollte gegenüber der Deutschen Fußball-Liga (DFL) sowie dem Hamburger Sportverein und dem FC St. Pauli einen Anspruch auf kostenlose Live-Übertragungen durchsetzen.

Der BGH bestätigte damit, was seit einigen Jahren ohnehin Praxis ist. Ähnlich wie beim Fernsehen verlangt die DFL für Radioreportagen inzwischen - je nach Dauer und Reichweite - vier- bis fünfstellige Beträge pro Saison. Die Hörfunksender hatten sich dagegen mit dem Argument zur Wehr gesetzt, Radio sei mit Fernsehen nicht vergleichbar: Der Radioreporter erbringe mit der Schilderung des Spielgeschehens eine eigene kreative Leistung.

Kein Freischein für eine Rundfunkreportage

Nach Ansicht des BGH bedeutet das von der Vorinstanz den beklagten Vereinen eingeräumte Bestimmungsrecht - dass der Kauf einer Eintrittskarte noch kein Freischein für eine Rundfunkreportage aus dem Stadion bedeutet - noch keine marktbeherrschende Stellung. Das Hausrecht der Vereine bilde eine ausreichende Grundlage dafür, den Zutritt von Hörfunkveranstaltern von der Zahlung von Entgelten für die Berichterstattung abhängig zu machen, stellte der BGH fest.

Die Sprecherin von Radio Hamburg, Martina Müller, sieht in dem Karlsruher Richterspruch einen "Schlag gegen die Rundfunkfreiheit". Die Entscheidung werde nach ihrer Ansicht auch Auswirkungen auf die Kollegen der Print- und Fotomedien haben. Angesichts der Bedeutung des Rechts auf freie Berichterstattung schloss die Sprecherin auch einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht aus. Zunächst müsse allerdings die Begründung des BGH-Urteils genau bewertet werden, sagte sie. (APA/dpa)