Innsbruck - Sein schlechtes Gewissen bzw. sein "Freundschaftsdienst" haben einem Osttiroler Polizeibeamten am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro eingebracht. Der 44-Jährige hatte die Betreiberin eines "Entspannungsstudios" - wo er selbst als Kunde verkehrte - zwei Mal vor einer bevorstehenden Razzia gewarnt.

Der bisher unbescholtene Polizist - Vater zweier Kinder - wurde im vergangenen Sommer zwei Mal mit behördlichen Kontrollen in dem Etablissement in Gries am Brenner beauftragt. Überprüft werden sollte, ob die Bestimmungen der Gewerbeordnung und des Landespolizeigesetzes eingehalten werden.

Brisant

Brisantes Detail: Der verheiratete Beamte hatte zuvor in dem "Entspannungsstudio" mehrmals sexuelle Leistungen in Anspruch genommen und dafür bezahlt. Dies war dann offenbar auch der Grund dafür, dass er der Studio-Inhaberin die Termine für die geplanten Kontrollen mitteilte.

Die erste vorgesehene Razzia wurde auf Grund von Personalmangel abgesagt. Der Polizeibeamte schickte daher ein SMS: "Kommen heute nicht". Zu der zweiten Kontrolle kam es dann jedoch. Wegen einer zeitlichen Fehleinschätzung der Betreiberin wurde dabei auch ein Kunde angetroffen und somit eine Verwaltungsübertretung festgestellt und angezeigt.

Der Osttiroler wurde von dem Schöffensenat wegen Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig gesprochen. "Es ist ziemlich das Schlimmste, was man sich als Polizeibeamter zu Schulden lassen kommen kann", sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Melichar. Der Beschuldigte - er habe ein reumütiges Geständnis abgelegt - habe seine Befugnis wissentlich missbraucht und mit seinem Vorgehen die gesamten Aktionen in dem Etablissement unterwandert. Zudem sei ihm ein bedingter Schädigungsvorsatz zu unterstellen. Der Polizist erbat sich am Ende der nicht öffentlichen Verhandlung - es fand kein Vorverfahren statt - Bedenkzeit. (APA)