Innsbruck - Sein schlechtes Gewissen bzw. sein
"Freundschaftsdienst" haben einem Osttiroler Polizeibeamten am
Dienstag am Innsbrucker Landesgericht eine bedingte Freiheitsstrafe
von sechs Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro
eingebracht. Der 44-Jährige hatte die Betreiberin eines
"Entspannungsstudios" - wo er selbst als Kunde verkehrte - zwei Mal
vor einer bevorstehenden Razzia gewarnt.
Der bisher unbescholtene Polizist - Vater zweier Kinder - wurde im
vergangenen Sommer zwei Mal mit behördlichen Kontrollen in dem
Etablissement in Gries am Brenner beauftragt. Überprüft werden
sollte, ob die Bestimmungen der Gewerbeordnung und des
Landespolizeigesetzes eingehalten werden.
Brisant
Brisantes Detail: Der verheiratete Beamte hatte zuvor in dem
"Entspannungsstudio" mehrmals sexuelle Leistungen in Anspruch
genommen und dafür bezahlt. Dies war dann offenbar auch der Grund
dafür, dass er der Studio-Inhaberin die Termine für die geplanten
Kontrollen mitteilte.
Die erste vorgesehene Razzia wurde auf Grund von Personalmangel
abgesagt. Der Polizeibeamte schickte daher ein SMS: "Kommen heute
nicht". Zu der zweiten Kontrolle kam es dann jedoch. Wegen einer
zeitlichen Fehleinschätzung der Betreiberin wurde dabei auch ein
Kunde angetroffen und somit eine Verwaltungsübertretung festgestellt
und angezeigt.
Der Osttiroler wurde von dem Schöffensenat wegen Verbrechens des
Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig gesprochen. "Es ist ziemlich das
Schlimmste, was man sich als Polizeibeamter zu Schulden lassen kommen
kann", sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Melichar. Der
Beschuldigte - er habe ein reumütiges Geständnis abgelegt - habe
seine Befugnis wissentlich missbraucht und mit seinem Vorgehen die
gesamten Aktionen in dem Etablissement unterwandert. Zudem sei ihm
ein bedingter Schädigungsvorsatz zu unterstellen. Der Polizist erbat
sich am Ende der nicht öffentlichen Verhandlung - es fand kein
Vorverfahren statt - Bedenkzeit.
(APA)